UMTS-Misere: Mobilcom fordert 1,16 Mrd. Euro

Sasan Abdi
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Der Vorstand und Aufsichtsrat der mobilcom AG haben beschlossen, wie die Netzbetreiber in Großbritannien und Österreich dies bereits getan haben, Ansprüche auf Rückerstattung von Umsatzsteuer im Zusammenhang mit dem Erwerb der UMTS-Lizenz gerichtlich geltend zu machen.

Mobilcom hatte im August 2000 eine UMTS-Lizenz für 8,43 Milliarden Euro erworben. Weder die Mitteilung über den Zuschlag noch die endgültige Zahlungsaufforderung wiesen Umsatzsteuer aus. Bereits 2003 hatte man dann um die Ausstellung einer korrekten Rechnung gebeten. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hatte dies abgelehnt.

Aus Sicht des Unternehmens und der vorliegenden, allerdings nicht unparteilichen Gutachten hat die RegTP unternehmerisch gehandelt und hätte deshalb nach deutschem Recht Umsatzsteuer ausweisen müssen. Das ergibt sich außerdem aus der 6. EU-Richtlinie, argumentiert man bei Mobilcom. Bei einem Erfolg wäre mit einer Umsatzsteuer-Rückerstattung von rund 1,16 Milliarden Euro zu rechnen. Davon stehen 90 Prozent der France Télécom zu. „Nach sorgfältigem Abwägen von Chancen und Risiken haben wir uns entschlossen zu klagen.“, so Dr. Thorsten Grenz, Vorstandsvorsitzender der mobilcom AG. Um den Anspruch durchzusetzen, wird Mobilcom zwei Klagen einreichen. Vor dem Landgericht Bonn soll die Bundesrepublik Deutschland auf Erteilung einer Rechnung mit Umsatzsteuerausweis in Anspruch genommen werden. Vor dem Finanzgericht Köln soll auf Feststellung der Umsatzsteuerpflicht geklagt werden.

In der Klage ist insgesamt ein Versuch zu sehen, aus dem bisher nicht gerade gut verlaufenden UMTS-Geschäft zu retten, was zu retten ist. Sollte sich Mobilcom durchsetzen, so würden dem Fiskus und damit einem jeden Steuerzahler eine nicht geringe Menge (1,16 Mrd Euro) abhanden kommen. Und: Weitere Klagen von anderen Anbietern dürften in diesem Falle nicht ausbleiben.