Muss das FBI Daten für Kim Schmitz kopieren?

Przemyslaw Szymanski
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Nachdem es mehrere Fragen über die Fairness des Verfahrens gab, haben die Anwälte jetzt einen Teilerfolg erzielen können. Der neuseeländische „High Court“ wird entscheiden, ob alle vom FBI bei der Festnahme beschlagnahmten Daten an Kim Schmitz übergeben werden müssen. Es dürfte sich um etwa 150 TByte an Daten handeln.

Doch ob dies in der nächsten Zeit geschehen wird ist äußerst fraglich. Die die US-Behörden vertretenden Anwälte haben bereits einen Einspruch angedroht, da man die Zuständigkeit des Gerichtes für solch einen Urteilsinhalt anzweifelt. Dafür ist eine zweitägige Anhörung geplant.

Geht man von einem rechtmäßigen Urteil aus, muss das FBI die Daten innerhalb von 21 Tagen übermitteln. Dies dürfte jedoch ein Problem darstellen, denn das Federal Bureau of Investigation benötigte schon für das Kopieren von 29 TByte 10 Tage. Geht man von dem gesamten Datenbestand aus, dürfte die Kopierdauer wohl bei zweieinhalb Monaten anzusetzen sein, was so auch von einem Mitarbeiter des FBI bestätigt wurde.

Abseits dessen habe man beim FBI begonnen die Daten zu kopieren, unabhängig davon, ob man diese nach dem über die Auslieferung entscheidenden Urteil überhaupt benötigen werde. Die Entscheidung über die Auslieferung des ehemaligen Megaupload-Betreibers soll am 6. August fallen.

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