Facebook: Daten von Nicht-Nutzern dürfen nicht erhoben werden

Daniel Kurbjuhn
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Facebook: Daten von Nicht-Nutzern dürfen nicht erhoben werden
Bild: Kimberly Vardeman | CC BY 2.0

Ein Gericht in Brüssel hat entschieden, dass Facebook keine Daten von Nicht-Nutzern erheben und speichern darf. Das US-Unternehmen muss nun alle Daten innerhalb von 48 Stunden löschen, ansonsten droht eine Strafe von 250.000 Euro pro Tag.

Der Streit dreht sich um das Identitätscookie „datr“, das von Facebook im jeweils genutzten Webbrowser gespeichert wird. Dieses sammelt Informationen über die Nutzer von Seiten mit einem per Widget eingebundenen „Gefällt mir“-Button und zwar unabhängig davon, ob der Nutzer bei Facebook registriert ist oder nicht. Auf ComputerBase sind alle Social-Media-Buttons aus diesem Grund als reine Links ohne die Möglichkeit zur Ablage eines Cookies ausgeführt.

Das Verfolgen von Anwendern ohne Facebook-Account ist den belgischen Datenschützern ein Dorn im Auge, denn Internetnutzer, die bewusst nicht bei Facebook registriert sind, um ihre Daten zu schützen, werden so trotzdem von dem sozialen Netzwerk erfasst. Anstoß nehmen die Datenschützer auch daran, dass der Cookie ohne Gegenmaßnahmen ganze zwei Jahre auf dem Computer des Anwenders verbleibt.

Facebook weist die Kritik hingegen zurück und lässt durch Sicherheitschef Alex Stamos betonen, dass das Identitätscookie die Daten keiner einzelnen Person zuordne. Es diene insbesondere der Sicherheit und helfe falsche Profile oder Hackerattacken zu enttarnen. So wird über die Datei beispielsweise erkannt, ob ein Computer innerhalb von fünf Minuten hunderte Seiten besucht, was auf einen Angriff hindeute.

Das Urteil des belgischen Gerichts ist auf die Landesgrenzen begrenzt und hat somit keine direkte Auswirkung auf andere Mitgliedsstaaten der EU. Allerdings könnten auch andere Datenschutzbehörden gegen diese Datenerhebung vorgehen und mit dem Urteil im Rücken eine ähnliche Anordnung erreichen.

Deutsche Verbraucherschützer haben schon abgemahnt

Im April hatten deutsche Verbraucherschützer Unternehmen abgemahnt, die das Widget von Facebook eingebunden hatten, ohne dem Nutzer die Möglichkeit zu geben, das Tracking vor dem Besuch der Seite zu deaktivieren.

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