Olympische Spiele: Verband will Hashtag-Verbot für Firmen durchsetzen

Andreas Frischholz
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Olympische Spiele: Verband will Hashtag-Verbot für Firmen durchsetzen
Bild: Alistair Ross | CC BY 2.0

Es klingt schon kurios: Wenn Unternehmen keine offiziellen Sponsoren der Olympischen Spiele sind, sollen diese in sozialen Medien keine Hashtags wie #Rio2016 und #OlympischeSpiele verwenden dürfen – so lautet zumindest der Standpunkt vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB).

Der DOSB beruft sich dabei auf die Richtlinien des Internationalen Olympischen Komitees (IOC). Diese besagen im Kern: Nur die offiziellen Partner dürfen mit den Olympischen Spiele werben. Verwenden andere Unternehmen die Logos, handele es sich um eine Markenrechtsverletzung. Dementsprechend könne das auch geahndet werden.

Nun gilt diese Vorgabe nicht nur für die klassischen Werbeformate und Marketing-Kanäle, sondern eben auch für soziale Netzwerke wie Facebook und Twitter. So bestätigte ein DOSB-Sprecher auf Anfrage von Spiegel Online: „Unternehmen, die keine offizielle Partnerschaft eingegangen sind, dürfen sich weder offline noch online mit den Olympischen Spielen verbinden.“ Offizielle Partner, die für die Markenrechte bezahlt haben, sollen auf diese Weise vor „Trittbrettfahrern“ geschützt werden.

In der Praxis heißt das: Hashtags #Rio2016 und #OlympischeSpiele sind tabu. Problematisch ist nun die Reichweite des Verbots, denn das DOSB beschränkt sich nicht auf eindeutige Bezeichnungen. Selbst allgemeine Begriffe wie „2016“, „Sommer“ und „Spiele“ sind nach Ansicht des DOSB geschützt, wenn diese im Kontext der Olympischen Spiele verwendet werden.

Selbst die offiziellen Social-Media-Inhalte sind tabu

Nur bleibt es nicht nur bei dem Hashtag-Verbot. Nicht einmal die offiziellen Social-Media-Inhalte sollen Unternehmen teilen dürfen, wenn sie kein Partner sind. Konkret heißt es in der Richtlinie (PDF-Datei): Nicht-olympische Sponsoren dürfen keinesfalls „Social-Media-Inhalte mit olympischen Bezug von IOC/ OCOG RIO2016/DOSB/Deutsche Olympiamannschaft ‚retweeten‘ oder ‚teilen‘“.

Inwieweit der Verband aber rechtlich gegen Verstöße vorgeht, soll im Einzelfall geprüft werden.

Ebenso streng sind die Auflagen für die Sportler (PDF-Datei). Diese dürfen in den sozialen Medien auch nur für Sponsoren werben, die auch zu den Olympia-Partnern zählen. Alle anderen privaten Sponsoren müssen während der Olympischen Spiele ausgeblendet werden. Daher müssen einige Sportler vor den Spielen ihre Profile aufräumen, um nicht gegen die Sponsoring-Auflagen zu verstoßen.

Anwälte halten Hashtag-Verbote für haltlos

Anwälte gehen in den ersten Reaktionen aber nicht davon aus, dass der DOSB mit diesen Auflagen weit kommt. Dass Unternehmen, die keine Olympia-Partner sind, nicht einmal offizielle Social-Media-Inhalte teilen oder retweeten dürfen, hält etwa der Medienanwalt Carsten Ulbricht laut Spiegel Online für „absurd“. Das Verbot scheitere bereits an den Nutzungsbedingungen der sozialen Netzwerke, die das Teilen von Inhalten gestatten.

Diese Ansicht teilt auch der IT-Fachanwalt Thomas Stadler. In einem Blogbeitrag erklärt er: Man könne nicht davon ausgehen, dass „das IOC oder der DOSB – jedenfalls nach dem Maßstab des deutschen und europäischen Rechts – die Benutzung des Hashtags „Rio2016“ erfolgreich verbieten kann“. Demnach könnte diese auch von Unternehmen verwendet werden, wenn diese kein offizieller Partner der olympischen Spiele sind.

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