Wikipedia darf vorerst wieder weiterleiten

Frank Hüber
22 Kommentare

Nachdem die Weiterleitung von Wikipedia.de auf de.wikipedia.org gestern durch eine einstweilige Verfügung des Amtsgerichts Charlottenburg in Berlin deaktiviert worden war, konnten die Anwälte von Wikimedia Deutschland die einstweilige Verfügung heute zumindest außer Kraft setzen.

Von wikipedia.de darf somit wieder auf die freie Enzyklopädie Wikipedia weitergeleitet werden. Durch einen Eilantrag bei Gericht erwirkten die Rechtsanwälte die Einstellung der Zwangsvollstreckung aus dem gerichtlichen Beschluss gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 500,00 Euro, wie es auf Wikipedia.de heißt. Dies bedeutet, dass die einstweilige Verfügung formaljuristisch zwar noch Bestand hat, bis endgültig über die Rechtmäßigkeit des Beschlusses entschieden ist, entfaltet der Beschluss aber keine weitere Wirkung.

Der Wikimedia Deutschland e.V. rechnet damit, dass das Gericht in der fünften Kalenderwoche über den Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung entscheidet, und hofft, dass dann die einstweilige Verfügung endgültig aufgehoben wird. Eine von einigen Seiten unterstellte Überreaktion wegen der vollständigen Abschaltung der Weiterleitung wies der Wikimedia Deutschland e.V. mit den Worten zurück, dass man sich lediglich an den Wortlaut der Verfügung gehalten habe:

„Dem Antragsgegner wird es [...] untersagt, die Internetadresse wikipedia.de auf die Internetadresse de.wikipedia.org weiterzuleiten, solange unter der Internetadresse de.wikipedia.org ein Beitrag vorgehalten wird, der den bürgerlichen Nachnamen des Sohnes der Antragsteller nennt.“


Im Laufe des Tages soll die Weiterleitung von wikipedia.de auf de.wikipedia.org wieder eingerichtet sein.

25 Jahre ComputerBase!
Im Podcast erinnern sich Frank, Steffen und Jan daran, wie im Jahr 1999 alles begann.