VDSL-Netz der T-Com wird nun doch geschützt

Christoph Becker
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Im Bundestag wurde heute mit den Stimmen der aktuellen Regierungskoalition die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) verabschiedet. Diese überarbeitete Gesetzesfassung gewährt der T-Com nun doch einen Schutz des eigenhändig aufgebauten VDSL-Netzes und muss nun nur noch vom Bundesrat gebilligt werden.

Trotz der Androhung einer Klage der EU-Medienkommissarin Viviane Reding verabschiedete der Bundestag nun doch das Gesetz, das der Telekom zumindest über einen begrenzten Zeitraum den effektiven Schutz des VDSL-Netzes gewährt. Denn dieses wird in Zukunft als „neuer Markt“ definiert werden und unterliegt daher nicht der Regulierung der Bundesnetzagentur.

In die novellierte Fassung des Telekommunikationsgesetzes soll laut Entwurf des Bundestags eine Definition für neuer Markt. Dies ist fortan laut einer Vorabfassung ein Markt für Dienste und Produkte, die sich von den bislang vorhandenen hinsichtlich Leistungsfähigkeit, Reichweite, Verfügbarkeit für größere Benutzerkreise, des Preises oder der Qualität aus Sicht „eines verständigen Nachfragers“ nicht nur unerheblich unterscheiden. Genau solche Märkte sollen in Zukunft also nicht mehr reguliert werden. Dies kommt besonders der T-Com zugute, da darunter auch das neue VDSL-Netz definiert werden kann.

Im Vorfeld dieser Entscheidung hatte das Unternehmen immer wieder damit gedroht, die milliardenschweren Investitionen in das neue Netz noch einmal zu überdenken, sollte es nicht zu einem befristeten Monopol kommen. Die T-Com baut das VDSL-Netz derzeit in zehn deutschen Ballungsräumen aus, so dass zum Jahresende bis zu 6 Millionen Kunden über die neue Technologie mit schnellen Internetleitungen versorgt werden können. Das Unternehmen plagten anfangs jedoch Startschwierigkeiten.

Verbraucherschützern ist die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes zugunsten der T-Com derweil ein Dorn im Auge. „Das Gesetz schottet die Deutsche Telekom AG beim Ausbau der Glasfasernetze gegen Wettbewerber ab und bringt nicht die notwendige Verbesserung beim Verbraucherschutz,“ kritisierte Telekom-Experte Patrick von Braunmühl von der Bundeszentrale der Verbraucherverbände. Weiter führte er aus, dass Monopolisten schnell in eine „Selbstbedienungsmentalität“ verfallen würden, die dann zu „Fantasiepreisen“ führen würde. Nur Wettbewerb könne dem Verbraucher zugute kommen und so zu günstigeren Preisen führen. Dies hätte der Bundestag auch beim VDSL-Netz berücksichtigen müssen.

Darüber hinaus ist es recht fragwürdig, ob es sich beim VDSL-Netz wirklich um einen neuen Markt im Sinne der Definition handelt. Die T-Com argumentierte diesbezüglich immer damit, dass die Bandbreite nur bei VDSL hoch genug sei, um über eine Leitung Internet, Telefon und auch Fernsehen zu ermöglichen und so ein neuer Markt gegeben sei. Allerdings bieten auch neue ADSL2+-Anschlüsse Geschwindigkeiten von bis zu 20 Megabit pro Sekunde und sind somit schnell genug, um auch Fernsehprogramme in die Häuser der Kunden zu liefern.

Auch andere Änderungen am Telekommunikationsgesetz betreffen den Verbraucherschutz. So wurde die Preisobergrenze für Festnetz und Mobilfunk bei 0900-Nummern von vormals zwei Euro auf nun drei Euro angehoben. Eine Preisansage für Premiumdienste – wie zum Beispiel Auskunfstdienste – ist damit erst ab Kosten von zwei Euro Pflicht. Verbraucherschützer hatten zuvor vehement eine Grenze von einem Euro gefordert. Darüber hinaus wurde ein von Verbraucherschutzverbänden gefordertes Bußgeld für unerlaubte Telefonwerbung nicht in die Novellierung übernommen.