„Spielgeld“-Handel bei eBay Deutschland bleibt

Volker Rißka
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Berichteten wir vor drei Tagen, dass eBay den Handel mit virtuellen Gütern einstellen wird, rudert man ein wenig zurück. So treffe dies in erster Linie für die USA und Großbritannien zu, in Deutschland aber auch China sei das Ganze aber weiterhin erlaubt.

Die unterschiedliche Rechtslage hat eBay zu diesem Schritt bewogen, hieß es in einer Erklärung der deutschen Niederlassung gegenüber den Kollegen von Golem. Moralisch mag diese Erklärung vielleicht ein wenig merkwürdig erscheinen, jedoch sieht es eBay als allgemeine Transaktion an – und damit verdient man schließlich Geld. Da auch der chinesische Markt, einer der größten für virtuelle Gegenstände aller Art, von dem Urteil verschont bleibt, dürfte sich im Auktionshaus und damit dem allgemeinen Handel solcher Gegenstände wenig ändern. Alle virtuellen Güter können meist per Paypal oder sonstigen Online-Zahlungen vertrieben werden, so dass dieses Verbot für die Auktionshäuser eBay USA und Großbritannien mehr als einfach zu umgehen sein wird.

Ein Spiel (oder auch kein Spiel) steht aber bei all diesen Gesprächen nicht auf dem Papier: Second Life. Hier fragen sich die Rechtsvertreter noch, ob Second Life als Spiel anzusehen ist, oder eher nicht. Durch die Einbindung einer virtuellen Währung (L$, Linden Dollars), die in eine reale Währung (US-Dollar) transferiert werden kann, ist Second Life auch in den realen Wirtschaftskreislauf eingebunden.

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