Google gibt im Street-View-Streit nach

Benjamin Beckmann
108 Kommentare

Die öffentliche Debatte über Googles Projekt „Street View“ wird in Deutschland leidenschaftlicher geführt als in anderen Staaten, die ebenfalls flächendeckend für den Google-Dienst fotografiert wurden. Hierzulande hat sich das Unternehmen nun dem Druck der Öffentlichkeit gebeugt und bietet ein sogenanntes Opt-Out-Verfahren an.

Gegenüber Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner hat das Unternehmen versichert, den Dienst erst verfügbar zu machen, sobald Haus- und Gartenbesitzer die Möglichkeit erhalten haben, Bilder ihres Eigentums aus Street View entfernen lassen zu können.

Dazu möchte Google spätestens zwei Monate vor dem Deutschland-Start von Street View eine online-basierte Lösung anbieten, berichtet Futurezone. Bis diese verfügbar ist, können Widersprüche an die von Google zu diesem Zweck eingerichtete E-Mail-Adresse geschickt werden. Bislang weist Google allerdings in einer automatischen Antwort darauf hin, dass man noch keine zuverlässigen Mittel besitze, um Häuser eindeutig identifizieren zu können. Termine, wann das Opt-Out-Tool oder das Street-View-Feature in Deutschland verfügbar sein werden, nannte der Technologiekonzern bisher jedoch nicht.

Legt der Besitzer eines Grundstückes oder eines anderen Objekts seinen Widerspruch gegen die Darstellung bei Google Maps ein, werde das Eigentum unkenntlich gemacht und das Rohmaterial aus der Datenbank entfernt, so das Unternehmen. Man wolle darüber hinaus auch ganzen Städten und Gemeinden die Möglichkeit einräumen, sich auf Wunsch vieler ihrer Einwohner aus Street View entfernen zu lassen.

Schon seit Wochen liefern sich Kritiker und Befürworter des Dienstes einen regen Schlagabtausch. Während Datenschützer die Rechtmäßigkeit der Erfassung ganzer Landstriche in Frage stellen und die Privatsphäre der Bürger in Gefahr sehen, betonen andere den Nutzen dieses Dienstes für zahlreiche Zwecke. Es bleibt abzuwarten, wie viele Widersprüche Google letztendlich erhalten wird, ein mit „weißen Flecken“ übersätes Street View würde seinen Zweck allerdings kaum erfüllen.

Nach Ansicht derer, die Googles Bemühungen um die visuelle Erfassung von Straßenansichten begrüßen, hätte das Unternehmen nicht einlenken müssen. Aufgrund der auch in Deutschland geltenden sogenannten Panoramafreiheit sei Googles Vorgehen rechtlich unantastbar. Das Unternehmen habe sich also nur dem Druck der Öffentlichkeit gebeugt.

Dieser hat sich jüngst verstärkt, als bekannt wurde, dass Google in den Street-View-Fahrzeugen auch mithilfe von WLAN-Modulen die Standorte und Namen der verfügbaren Drahtlosnetzwerke erfasst. Der kalifornische Konzern verteidigte sich: Statt die Daten wie bisher von anderen Unternehmen einzukaufen, könne man sie auch gleich selbst sammeln.