Gericht untersagt Handel mit gebrauchter Software

Maximilian Schlafer
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In einem Berufungsverfahren hat ein US-Bundesgericht entschieden, dass der Weiterverkauf von Software, deren Lizenzbestimmungen einen solchen untersagen, nicht zulässig ist. Ursache des Verfahrens war eine Klage der Firma Autodesk, der es missfiel, dass der Händler Timothy Vernon eines ihrer Produkte auf eBay verkaufen wollte.

Dieser hatte auf der Onlinehandelsplattform das Programm AutoCAD Release 14 zum Verkauf angeboten, obwohl dies von den Lizenzbestimmungen Autodesks untersagt ist.

Laut dem Gerichtsurteil sei die seit 1908 bestehende – und von der Verteidigung vorgebrachte – Spruchpraxis der „First Sale Doctrin“ hier nicht anzuwenden. Die besagte Praxis, die 1908 zum ersten Mal vom US-Supreme Court angewendet und 1909 vom US-Kongress kodifiziert wurde, erlaubt es, dass rechtmäßige Besitzer eines urheberrechtlich geschützten Werkes – worunter auch Software fallen kann – dieses ohne Zustimmung des Urhebers weitergeben – also auch verkaufen – darf. Jedoch sei sie in diesem Falle nicht anwendbar, da der Lizenzgeber ausdrücklich nur den Gebrauch der Software gestatte, nicht aber darüber hinausgehende Verwendungsakte wie einen Verkauf.

Während der Anwalt des Beklagten eine Neuanhörung begehrte, kamen aus der Film- und Softwareindustrie positive Äußerungen zu dem Urteil. Vermutlich da eine Bestätigung des Urteils beim US-Supreme Court massive Folgen auf den Gebrauchtmarkt haben würde. So könnte jeder Anbieter in seinen Lizenzbestimmungen eine solche Klausel implementieren und somit einen legalen „Second-Hand“-Handel völlig zum Erliegen bringen.