Julian Assange könnte auf Kaution freikommen

Maximilian Schlafer
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Das dafür zuständige Londoner Strafgericht, der City of Westminster Magistrates' Court, entschied heute, dass der Wikileaks-Mitbegründer Julian Assange gegen Leistung einer Kaution von insgesamt 240.000 Pfund Sterling (etwa 288.000 Euro) auf freien Fuß gesetzt werden dürfe.

Die Freilassung wird aber erst dann erfolgen, wenn der betreffende Beschluss in Rechtskraft erwachsen ist, was nur dann der Fall sein kann, wenn die Staatsanwaltschaft Gelegenheit hatte, ein Rechtsmittel dagegen vorzubringen. Auf dieses müsste sie dann entweder verzichten oder es muss vom Gericht zurückgewiesen werden, damit Assange sich wieder verhältnismäßig frei bewegen darf, wenn auch unter der Einschränkung, dass er eine elektronische Fußfessel tragen, seinen Pass abgeben, an einer polizeibekannten Adresse logieren sowie sich jeden Abend bei dem dortigen Polizei-Revier melden muss. Da aber Schweden durch eine Anwältin nun ein Rechtsmittel (Einspruch) gegen den Beschluss des Gerichtes erhob, über den innerhalb der nächsten 48 Stunden entschieden werden muss, bleibt Assange zumindest bis zur Entscheidung über dieses Vorbringen weiter in Untersuchungshaft.

Hatte das Gericht in der vorherigen Woche zum Zeitpunkt der Festnahme noch den Untersuchungshaftgrund der Fluchtgefahr angenommen, welchen es auch nicht in den Angeboten an Sicherungszahlungen betuchter Gönner Assanges aufgewogen sah, so ist es nun zu einer anderen Ansicht gekommen. Nach dieser hält es die bereits erwähnten Maßnahmen für ausreichend, um eine problemlose Verfügbarkeit des Beschuldigten für das Verfahren zu ermöglichen.

Die Auflagen entsprechen auch ungefähr dem, was die Anwälte Assanges dem Gericht an Sicherungsmitteln – etwa das Tragen der erwähnten Fußfessel und der Aufenthalt an einem der britischen Polizei bekannten Ort – für den Fall eines Beschlusses zu Assanges Gunsten anboten. Allerdings bedarf es diversen Quellen zufolge noch einer gewissen Zeit, bis die besagte Summe aufgebracht und bei Gericht hinterlegt werden kann. Bis dahin muss der bekannte Vertreter von Wikileaks weiterhin mit einer Unterkunft im Wandsworth Prison, das im Süd-Westen Londons situiert ist, vorlieb nehmen.

In Folge wird nun wohl darüber entschieden werden, ob man dem schwedischen Auslieferungsgesuch stattgeben oder Julian Assange wieder völlig freilassen wird. Das Auslieferungsgesuch Schwedens basiert auf dem Verlangen der dortigen Justizbehörden, Assange zu diversen Vorwürfen im Zusammenhang mit geschlechtlichen Handlungen an zwei Schwedinnen zu befragen. Assange sieht darin eine politisch motivierte Verfolgung seiner Person, welche durch seine Tätigkeit bei Wikileaks ausgelöst worden sei.

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