YouTube erzielt Einigung mit US-Musikverlagen

Jirko Alex
52 Kommentare

YouTube hat sich mit dem US-Verlagsverband NMPA über ein Finanzierungsmodell von in YouTube-Videos genutzter Musik geeinigt. Durch das ausgehandelte Lizenzierungsmodell können Rechteinhaber ihre Werke künftig für die Videoplattform freigeben und erhalten auch dann Geld, wenn Privatpersonen die Musiktitel verwenden.

Die am Mittwoch von der National Music Publishers' Association (NMPA) verkündete Lösung sieht vor, dass die Rechteinhaber der Musiktitel anteilig an den Werbeeinnahmen aus dem direkten Umfeld des YouTube-Videos beteiligt werden. Diese Regelung gilt nicht nur für Musik, die von den Künstlern oder Verlagen selbst auf die Videoplattform hochgeladen wird. Wird ein Titel für die Nutzung auf YouTube lizenziert, so kann dieser auch von Privatpersonen in eigenen Videos verwendet werden; auch in diesem Fall würden die Rechteinhaber von den Werbeeinnahmen profitieren.

Mit der außergerichtlichen Einigung zwischen YouTube und der NMPA beziehungsweise deren Tochter, der Harry Fox Agency (HFA), wurde ein seit 2007 schwelender Rechtsstreit gemildert. Zu diesem Zeitpunkt schloss sich die NMPA nämlich einer vom englischen Fußballverband (The Football Association Premier League Limited) angestrengten Sammelklage an, die der Google-Tochter vorwarf, ihre Nutzer zum Upload von urheberrechtlich geschütztem Material zu animieren und sich an den Einnahmen zu bereichern. Durch den nun getätigten Vergleich steigt die NMPA aus der Sammelklage aus; die übrigen Teilnehmer führen diese jedoch fort. Dabei wird die Sammelklage zusammen mit einem in der Berufung befindlichen ähnlichen Vorwurf Viacoms verhandelt, nachdem ein Gericht die Milliardenforderungen des Medienkonzerns ursprünglich abgewiesen hat.

Auf die Auseinandersetzungen zwischen YouTube und der GEMA hierzulande hat der in den USA erzielte Vergleich erst einmal keine Auswirkungen. Er könnte jedoch als Beispiel für eine Einigung dienen. Während YouTube sich nämlich mit den weltweit größten Musiklabels, die ihrerseits die Rechte an der Aufnahme besitzen, weitgehend geeinigt hat, besitzen die Verlage die Rechte an der Aufführung und Vervielfältigung. Hierzulande vertritt die GEMA die Belange der Musikverlage, der Autoren und der Komponisten. Google steht seit dem Mai 2009 in Verhandlungen mit der GEMA, um ein neues Lizenzierungsmodell für die auf YouTube verwendeten Musikinhalte zu finden – bisher ohne Erfolg.

25 Jahre ComputerBase!
Im Podcast erinnern sich Frank, Steffen und Jan daran, wie im Jahr 1999 alles begann.