Vorratsdatenspeicherung: Deutschlands Geheimniskrämerei um EU-Verfahren

Jirko Alex
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Vorratsdatenspeicherung: Deutschlands Geheimniskrämerei um EU-Verfahren

Einleitung

Deutschland setzt derzeit eine EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nicht um, weil das entsprechende nationale Gesetz vom Bundesverfassungsgericht gekippt wurde. Vor kurzem eröffnete die EU daher ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland. Der dabei entstehende Schriftverkehr zwischen Deutschland und der EU dürfte von großem Interesse für die Öffentlichkeit sein. Immerhin geht es um die Neuregelung eines durch die größte Sammel-Verfassungsklage gekippten Gesetzes. Die zur Auskunft verpflichteten Behörden wollen dem Anschein nach allerdings im Geheimen verhandeln. Wir fragen uns: Warum ist das so?

Hintergrund

Es ist nicht leicht, eine perfekte Chronologie für die Vorgänge zu finden, da auch der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung eine nationale wie internationale Diskussion voraus ging, doch soll es an dieser Stelle genügen, die Richtlinie 2006/24/EG als ursprüngliche Vorgabe anzusehen. Diese Richtlinie schreibt jedem EU-Mitgliedsstaat vor, dass die Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten durch die Provider auf Vorrat durch nationales Recht vorgeschrieben werden soll. Durch diese Maßnahmen sollte die Bekämpfung des Terrorismus verbessert werden, indem die Aufklärung und Verfolgung von Straftaten vereinfacht wird. Die EU-Richtlinie ist dabei auch vor dem Hintergrund der Madrider Zuganschläge im Jahr 2004 sowie der Londoner U-Bahn-Anschläge im Jahr 2005 zu sehen und wurde im Dezember 2005 verabschiedet.

Geltung erhalten EU-Richtlinien dabei erst nach der Umsetzung in nationales Recht. Für diese Umsetzung wurde den Mitgliedsstaaten eine Frist bis zum 15. September 2007 gesetzt. In Deutschland wurde mit dem „Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG“ eine entsprechende nationale Regelung erlassen, die am 1. Januar 2008 in Kraft trat.

Schon vor dem Inkrafttreten initiierte der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Ende 2007 eine Sammel-Verfassungsbeschwerde, an der sich beinahe 35.000 Beschwerdeführer beteiligten. Bereits im März 2008 führte dies zu einer deutlichen Einschränkung des Gesetzes. Im März 2010 verkündete das Bundesverfassungsgericht dann, dass das bestehende Gesetz nicht mit dem Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes vereinbar sei – also dem Post- und Fernmeldegeheimnis – und damit verfassungswidrig ist. Seit dem muss in Deutschland an einer Neuregelung der Umsetzung der EU-Richtlinie gearbeitet werden. Zuletzt hat Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) im Sommer dieses Jahres einen Entwurf vorgelegt. Dieser soll allerdings nach dem Willen der Union entscheidend geändert werden. Von dem Massaker in Oslo im Sommer dieses Jahres getrieben, verlangt diese erneut eine verdachtsunabhängige Speicherung von Verbindungsdaten.

Die Geheimsache

Im Sommer dieses Jahres eröffnete die EU-Kommission allerdings auch ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland. Im Juni 2011 wurde in einer ersten Stufe das Bundesjustizministerium zu einer Stellungnahme aufgefordert, berichtet etwa die Neue Osnabrücker Zeitung.

Für gewöhnlich sind Ämter und Behörden verpflichtet, jeder Person einen voraussetzungslosen Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen zu gewähren. Dies regelt das „Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes“, kurz Informationsfreiheitsgesetz oder IFG. Einen entsprechenden Versuch der Akteneinsicht unternahm Jurastudent Stephan Weinberger auf der Internetseite fragdenstaat.de. Dabei stieß er auf erstaunlich viel Widerstand, wie sich etwa in einer Chronologie der Anfrage nachvollziehen lässt.

So wurde Weinberger in einem ersten Antwortschreiben des Bundesjustizministeriums darauf hingewiesen, dass für die Antragsbearbeitung Gebühren in Höhe von bis zu 500 Euro anfallen könnten, über deren Höhe man im Vorhinein keine genaue Auskunft geben könne. Als er den Antrag dennoch aufrecht erhielt, bekam er nur Einsicht in relativ unwesentlichen Schriftverkehr zum Thema, nicht jedoch in die von ihm geforderte Korrespondenz zwischen der EU und dem Bundesjustizministerium. Zur Begründung hieß es dabei unter anderem: „Die notwendige Vertraulichkeit internationaler Verhandlungen würde durch die Herausgabe beeinträchtigt werden“, es gäbe „Negative Auswirkungen auf die Interessen der Bundesrepublik Deutschland“ sowie „Nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland“.

Die Begründungen für die Ablehnung des Antrags auf Akteneinsicht in wesentlichen Punkten lässt vermuten, dass das zuständige Bundesjustizministerium kein Interesse an der öffentlichen Diskussion der Auseinandersetzung zwischen der EU und der Bundesregierung hat. Es ist ferner zu vermuten, dass auch weitere Vorgänge des Vertragsverletzungsverfahrens im Geheimen abgehandelt werden, wenn schon die Veröffentlichung einer Stellungnahme des Bundesjustizministeriums das Interesse der Bundesrepublik Deutschland negativ beeinflusst.

Pikant ist hierbei auch, dass gerade das Vertragsverletzungsverfahren der EU zum Spiegelbild der europäischen Entwicklung im Falle der Vorratsdatenspeicherung werden könnte. So wird erwartet, dass der irische High Court noch im Oktober dem europäischen Gerichtshof die Frage vorlegen wird, ob die EU-Richtlinie 2006/24/EG mit der Ende 2009 in Kraft getretenen europäischen Charta der Grundrechte (PDF) vereinbar sei. Eine entsprechende Entscheidung hatte der irische High Court bereits im vergangenen Jahr getroffen, seitdem wird allerdings an der genauen Fragestellung gearbeitet. Hierzu stellte bereits der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages im Februar fest (PDF), dass sich „zweifelsfrei keine Ausgestaltung dieser Richtlinie umschreiben [lasse], die eine Vereinbarkeit mit der Grundrechtecharta sicherstellte“. Es ist also zu erwarten, dass die EU-Richtlinie auf Dauer in ihrer jetzigen Form keinen Bestand haben wird.

Weshalb also dann die Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung geheim halten?

Stephan Weinberger prüft aktuell, ob er gegen die Absage Widerspruch einlegen sollte, sodass auf der Seite zum Vorgang auf fragdenstaat.de in Zukunft weitere Einträge folgen könnten.

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