Ist Facebook ein Fall für das Verfassungsgericht?

Andreas Frischholz
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Andreas Voßkuhle, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, äußerte Bedenken über die Datenschutzreglungen von Facebook. Möglicherweise müsse das Bundesverfassungsgericht prüfen, ob das Soziale Netzwerk das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ausreichend achte.

Die Bürger wissen zum Beispiel nicht, ob Daten nach der Löschung nicht doch noch aufbewahrt werden“, so Voßkuhle. Damit schließt er sich der Kritik von Datenschützern an, die seit geraumer Zeit bemängeln, dass Nutzer nicht abschätzen können, ob Bilder, Videos und Texte vollständig gelöscht werden, wenn man die Mitgliedschaft bei Facebook beendet. Die Nutzung des Netzwerks bezeichnet er als „risikogeneigte Tätigkeit“.

Dem Gericht wolle er zwar nicht vorgreifen, jedoch spreche seiner Ansicht nach einiges dafür, dass das Bundesverfassungsgericht in den kommenden Jahren gefordert sein wird. Es drohe eine Schieflage zwischen der Macht des Unternehmens und der über 16 Bundesländer verteilten Kontrolle des Datenschutzes. Zudem stehen die Server von Facebook im Ausland, womit das Unternehmen der deutschen Rechtsprechung weitestgehend entzogen ist. Aufgrund dessen könnte es zur Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts werden, die „Bedeutung und Reichweite der Grundrechte in einer Welt der digitalen Vernetzung neu zu bestimmen“.

Die von Facebook angehäuften Datenmengen werden von Datenschützern heftig kritisiert. Insbesondere Funktionen wie der „Gefällt mir“-Button auf diversen Webseiten sorgen für Ärger, Datenschützer aus Schleswig-Holstein wollten diesen komplett verbieten. Die Bundespolitik reagiert zwar auf die Probleme, allerdings kam man bislang nicht über Gespräche hinaus. Klarere Gesetze sind derzeit aber nicht in Aussicht, stattdessen will Innenminister Friedrich (CSU) eine Art Kodex schaffen, der als Selbstverpflichtung von den Sozialen Netzwerken eingehalten werden soll.