IPCom fordert HTC-Verkaufsstopp vom Handel

Update Patrick Bellmer
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Die Auseinandersetzung zwischen HTC und IPCom geht in die nächste Runde. Rund eine Woche nach der Aussage des taiwanischen Smartphone-Herstellers, man befürchte keinerlei Einschränkungen, will der Münchner Patentverwerter nun mit allen Mitteln die Verkäufe von HTC-Geräten unterbinden.

Wie Heise berichtet, hat man größere Handelsketten dazu aufgefordert, die entsprechenden Smartphones und Tablets – betroffen sollen alle UMTS-tauglichen Modelle sein – aus dem Verkauf zu entfernen. Sollte man dieser Forderung nicht nachkommen, werde man rechtliche Schritte einleiten, da die Unternehmen sich „effektiv mitschuldig“ machen würden.

Als Grund für diesen Schritt gab IPCom die verweigernde Haltung HTCs an. Die Taiwaner hätten bislang keinen Kontakt bezüglich einer Lizenzierung nach dem FRAND-Modell (Fair, Reasonable and Non-Discriminatory) gesucht. Zudem warte man noch immer auf die Zahl der hierzulande verkauften Geräte, anhand derer sich die anfallende Lizenzsumme ermitteln lasse. Gleichzeitig habe man auch das vom Landgericht Mannheim vorgesehene Zwangsgeldverfahren eingeleitet.

HTC hatte zuletzt betont, dass man die Ansicht IPComs nicht teile. Durch die vom Bundespatentgericht eingeschränkte Schutzschrift habe der Verwerter keinerlei Ansprüche mehr. Experten bezweifeln dies aber, da alle Beteiligten vor dem Bundesgerichtshof Berufung gegen das Urteil eingelegt hätten – was in diesem Fall gleichbedeutend mit dem uneingeschränkten Weiterbestehen des Patentes ist. Zudem habe man die Technik modifiziert, so dass die alte Schutzschrift nicht mehr verletzt würde.

Update

Mittlerweile hat HTC Stellung zur aktuellen Entwicklung bezogen. Wie die deutsche Pressevertretung ComputerBase mitteilte, hat man Kenntnis darüber erhalten, dass IPCom mehrere Groß- und Einzelhändler aufgefordert hat, den Verkauf von UMTS-fähigen Smartphones des taiwanischen Herstellers einzustellen. IPCom unterstelle, dass man das sogenannte Patent #100a verletzen würde, wofür es allerdings keine Beweise und vor allem auch keine einstweilige Verfügung gibt.

Bei diesem Patent handelt es sich um eine Abwandlung der Schutzschrift #100, welches derzeit Gegenstand eines Einspruchsverfahrens vor dem Europäischen Patentamt ist und möglicherweise im April kommenden Jahres aufgehoben wird. Man sei nach wie vor davon überzeugt, dass das Patent #100 lediglich – wie bereits vor einigen Tagen erklärt – von einem einzigen, nicht mehr in Deutschland erhältlichen Gerät verletzt worden ist. Die derzeit im Einsatz befindliche Modifikation verstoße zudem nicht gegen das von IPCom genannte Patent.

Zudem bedauert man die Art und Weise, mit der IPCom seine Interessen durchsetzen wolle. HTC werde die eigenen Interessen sowie die der Kunden und Partner „aufs Schärfste verteidigen“.

Somit zeichnet sich noch immer keine Lösung in der Auseinandersetzung ab. Entscheidend dürfte in diesem Fall sein, ob das Landgericht Mannheim das von IPCom beantragte Zwangsgeldverfahren einleiten wird. Sollte dies der Fall sein, dürfte jeder Verstoß gegen das Urteil mit hohen Strafzahlungen geahndet werden.