US-Gericht erlässt keine Verfügung gegen Samsung

Patrick Bellmer
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In der Auseinandersetzung mit Samsung in den USA hat Apple in der vergangenen Woche eine Niederlage einstecken müssen. Ein Bezirksgericht im kalifornischen San Jose vertrat nicht die Ansicht des iPhone-Herstellers und erließ dementsprechend keine einstweilige Verfügung gegen den asiatischen Konkurrenten.

Im Sommer hatte Apple besagte Verfügung beantragt und wollte aufgrund von möglichen Patentverletzungen den Import und Vertrieb von mehreren Smartphones und Tablets – unter anderem des Galaxy Tab 10.1 – der Galaxy-Familie in den USA verbieten lassen. Durch die nun nicht erteilte Verfügung kann Samsung die entsprechenden Geräte auch weiterhin anbieten.

Allerdings stellt die Verweigerung kein Urteil bezüglich der möglichen Verletzung von Schutzrechten dar. Darüber wird erst ab dem 30. Juli 2012 in der dann startenden Hauptverhandlung entschieden. Durch die nicht-Erteilung der einstweiligen Verfügung würde Apple keinen irreparablen Schaden erleiden, so die zuständige Richterin Lucy Koh.

Nach Ansicht von mehreren Analysten könnte dieses jüngste Urteil aber dafür sorgen, dass sich das Blatt zugunsten Samsungs wendet: „Im besten Fall wird Samsung Lizenzgebühren von Apple erhalten können.“ Mittlerweile stehen sich die beiden Kontrahenten in 30 Fällen auf vier Kontinenten gegenüber; mit bisher stark unterschiedlichen Ausgängen. Während man in Deutschland nach wie vor aufgrund einer Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf mehrere Tablets nicht vertreiben darf, fällt in Australien in dieser Woche eine Entscheidung bezüglich des Galaxy Tab 10.1.

Wir danken unserem Leser „Shimmy“ für den Hinweis!

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