Facebook bläst im Streit mit Ceglia zum Gegenangriff

Frank Hüber
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Im Rechtsstreit mit Paul Ceglia, der 50 Prozent der Anteile von Mark Zuckerberg an Facebook für sich beansprucht, hat Facebook alte E-Mails und Dokumente aus der Studienzeit von Zuckerberg forensisch untersuchen lassen. Nun bezichtigt man Ceglia der Lüge und fordert vom zuständigen Gericht, die Klage abzuweisen.

Der Rechtsstreit mit Ceglia begann bereits im Jahr 2010, als er Facebook mit der Behauptung verklagte, im Jahr 2003 einen Vertrag mit Mark Zuckerberg eingegangen zu sein, der ihm die Hälfte der von Zuckerberg gehaltenen Aktien an Facebook zugestehe. Damals forderte er sogar 84 Prozent der Aktien, da er mit einem Anteil von 1.000 US-Dollar 2003 nicht nur die Hälfte von Zuckerbergs Projekt, aus dem schlussendlich Facebook entstanden sein soll, erworben habe, sondern aufgrund einer bei Verzögerung vereinbarten Konventionalstrafe Anspruch auf weitere 34 Prozent habe. Mittlerweile hat er seine Forderung zwar auf 50 Prozent reduziert, berief sich in seiner Klage jedoch stets auf E-Mails aus den Jahren 2003 und 2004, die den zwischen ihm und Zuckerberg geschlossenen Vertrag belegen sollten.

Die Mitarbeiter der Datenrettungsfirma Kroll sowie die Forensiker von der Sicherheitsfirma Stroz Friedberg waren in den letzten Monaten im Auftrag von Facebook mit der Rekonstruktion und Untersuchung von rund 200 E-Mails aus Zuckerbergs Studienzeit in Harvard auf den Servern der Universität beschäftigt. Ihr Ergebnis fällt eindeutig aus. Ceglia habe sowohl die E-Mails als auch den Vertrag gefälscht und könne eindeutig als Lügner überführt werden.

Die ursprüngliche Vereinbarung zwischen Ceglia und Zuckerberg beziehe sich laut Facebook lediglich auf eine Tätigkeit Zuckerbergs als Programmierer am von Ceglia 2003 geplanten Projekt „StreetFax“. Der für Versicherungen geplante Dienst sollte Fotos von Straßenkreuzungen bereitstellen. Auf Basis dieses Vertrags, der auch auf Ceglias Computer sichergestellt werden konnte, habe Ceglia dann eine Fälschung erarbeitet. Laut Ceglia wurde dieser Vertrag jedoch nachträglich von Facebook auf seinen Rechner geschleust. Dieser Version hält Facebook entgegen, dass der Vertrag bezüglich StreetFax bereits im Jahr 2004 auf den Computer von Ceglias Rechtsberater aufgespielt worden sei. Zudem konnte das Unternehmen Stroz Friedberg nachweisen, dass er nicht erst kürzlich auf Ceglias Computer aufgespielt worden sei sondern bereits seit 2004 auf seinem Computer gespeichert war.

Bei der Manipulation alter E-Mails sollen Ceglia zudem entscheidende Fehler unterlaufen sein. So habe er Mark Zuckerberg am 4. Februar 2004 bereits einige Stunden vor dem Start von Facebook zu eben diesem gratuliert. Bereits im Dezember 2011 erklärte Facebook, dass die forensische Untersuchung des von Ceglia vorgelegten Vertrags ergeben habe, dass die für Zuckerbergs Unterschrift verwendete Tinte höchstens zwei Jahre alt sei. Zu guter Letzt dreht Facebook den Spieß sogar um und behauptet, Ceglia habe Zuckerberg erst die Hälfte der damals für die Programmierung an StreetFax vereinbarten 18.000 US-Dollar bezahlt.

Sollte Ceglia trotz dieser von Facebook vorgebrachten Einwände Erfolg haben, würde er angesichts eines Marktwerts von Facebook von geschätzten 100 Milliarden US-Dollar und des geplanten Börsengangs auf einen Schlag zum Multimilliardär werden. Facebook ist indes bemüht die Klage noch vor dem Börsengang abzuweisen. Da Ceglia zuletzt weitere Anwälte der Kanzlei Milberg LLP verpflichtete, die für außergerichtliche Vergleiche in Millionenhöhe bekannt sind, könnte er nun auf einen eben solchen Vergleich hoffen.

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