FCC erlegt Google Strafe für Unkooperativität auf

Maximilian Schlafer
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Die Federal Communications Commission, die US-amerikanische Wächterin des Konsumentenschutzes im Telekommunikationsbereich, hat Google aufgrund mangelhafter Kooperation bei Ermittlungen im Zusammenhang mit der unerlaubten Erfassung von privaten Daten bei der „Street View“-Erstellung eine Geldstrafe von 25.000 Dollar auferlegt (PDF).

Wie im Frühjahr 2010 bekannt wurde, hatte Google bei dem jahrelang dauernden Erstellungsprozess des für seinen Dienst „Street View“ notwendigen Fotomaterials unter anderem auch private Daten aus ungesicherten WLAN-Hot-Spots erfasst und gespeichert. Das war ohne jedwede Erlaubnis der betroffenen Personen geschehen. Damals entschuldigte sich das Unternehmen hierfür und machte eine übersehene Code-Passage in seiner Software als Ursache aus.

Besagte Passage entstammte ursprünglich einem Projekt, das sich mit der Analyse gesamter WLAN-Netzwerke befasste. Es wurde sodann in die Erstellungssoftware für „Street View“ implementiert, wo es eigentlich nur MAC- und SSID-Adressen auslesen sollte. Bedingt durch da nicht vorgenommene Code-Kürzung tat die Software aber mehr als das.

Als in Folge des Bekanntwerdens dieses Umstandes von der Behörde Ermittlungen aufgenommen wurden, habe Google diverse Anfragen der FCC bewusst nicht oder nur verspätet beantwortet und sich auch sonst unkooperativ verhalten. Dementsprechend verhängte die Behörde nun eine Verwaltungsstrafe von 25.000 Dollar, womit sie den maximalen Strafrahmen voll ausschöpft. Diese Strafe, so wird von der Behörde ausdrücklich betont, beziehe sich aber rein auf das soeben geschilderte Verhalten und sei nicht als Sanktionierung der Datensammlungsaktivitäten der Jahre 2007 bis 2010 zu sehen.

Google selbst widersprach dieser behördliche Feststellung und bestand darauf, angeforderte Daten herausgegeben zu haben. Zudem bereite man gerade eine Antwort auf diesen Schritt der Behörde vor.

In Europa führte das Bekanntwerden der Anhäufung dieser Datensätze zum Tätigwerden diverser einschlägiger Behörden, wobei die Folgen für Google bislang eher glimpflich waren. Der Imageschaden für das Unternehmen war jedoch von umfangreicherer Natur.

Die besagte FCC-Entscheidung mag daher aus finanzieller Sicht den Konzern – der sich in einer wirtschaftlich blendenden Situation befindet – nicht weiter stören, der damit verbundene Imageschaden allerdings sehr wohl. Schließlich ist dies nicht der einzige Fall, in dem sich Google in Sachen Datenschutz auf dünnem Eis bewegt.

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