Electronic Arts: Unterlassungserklärung nach EULA-Streit

Andreas Frischholz
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Auf Verpackungen von Spielen des Publishers Electronic Arts werden zukünftig Informationen über einen erforderlichen Internetzugang und Zusatzsoftware verpflichtend, meldet der Verbraucherzentrale Bundesverband. Das Unterlassungsverfahren wurde nach den Kontroversen um die EULA der Online-Plattform Origin eingeleitet.

Gegenstand des im November 2011 gegen Electronic Arts eingeleiteten Verfahrens waren fehlende Informationen auf der Verpackung des Spiels Battlefield 3. Electronic Arts wies unter anderem nicht oder nicht deutlich genug darauf hin, dass für die Nutzung des Spiels eine Internetverbindung erforderlich ist und für die Installation des Spiels Zusatz-Software heruntergeladen werden muss. Des Weiteren beanstandeten die Verbraucherschützer einzelne Klauseln der von Electronic Arts verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. So räumte sich das Unternehmen das Recht ein, Nutzerprofile aus den Daten der Spieler zu erstellen und diese auch für Werbezwecke zu verwenden.

Die Verpackungshinweise sind für neue Software ab dem 1. Juni 2012 verpflichtend, ab dem 1. Januar 2013 werden dann alle Spiele von EA mit entsprechenden Hinweisen versehen. Zudem verpflichtet sich der Publisher, Nutzern beim Kauf von Spielen in zumutbarer Weise Kenntnisse von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ermöglichen.

Die ursprüngliche Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA) von Origin geriet im Zuge der Veröffentlichung von Battlefield 3 in den Fokus der Spielergemeinde. Strittige Passagen sorgten für gewaltigen Unmut in der Community, unter anderem weil EA den Eindruck erweckte, die Systeme der Nutzer scannen zu wollen.

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