Teilerfolg für Google: Android verletzt kein Oracle-Patent

Maximilian Schlafer
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Im Falle der Auseinandersetzung Oracles mit Google hinsichtlich der Rechtsmäßigkeit bestimmter Code-Passagen im mobilen Betriebssystem Android hat Oracle nun einen Rückschlag erlitten. Die zuständige zehnköpfige Jury hat in einem Zwischenurteil festgestellt, dass keine Patentverletzung im Sinne der Anklageschrift vorliege.

Bei den erwähnten Patenten handelt es sich um die zwei Java-Patente RE38,104 und 6,061,520, deren Verletzung Oracle dereinst in der Klageschrift monierte. Die Jury befand nun, dass für diese Behauptung keine ausreichenden Beweise vorgelegen haben.

Diese Entscheidung könnte zwar vom Richter aus etwaigen Gründen der Mangelhaftigkeit wieder aufgehoben werden, Beobachter halten dies aber für unrealistisch. Was jedoch als fast sicher gilt, ist, dass Oracle gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen wird. Das legt auch eine Stellungnahme einer Oracle-Sprecherin nahe, in der kundgetan wird, dass man Java weiterhin „verteidigen“ wolle. Google hingegen sieht in dieser Entscheidung der mittlerweile entlassenen Jury einen Sieg für sich selbst und auch für das gesamte Android-Ökosystem.

Nach diesem Prozessschritt folgt nun die Entscheidung des Richters Alsup, inwieweit es überhaupt möglich ist, bestimmte Aspekte einer API dem Copyright zu unterwerfen. Konkret geht es darum, ob die Struktur, die Aktionsabfolge und die Organisation der Java-API überhaupt urheberrechtlich geschützt werden können oder nicht. Angeblich soll diese Entscheidung innerhalb der nächsten Woche getroffen werden.

Eine gewisse Leitfunktion könnte dabei einem erst unlängst ergangenen Erkenntnis des EuGH erwachsen. In dieser Entscheidung (Volltext, Aktennummer C-406/10) hatte er sich gegen die Möglichkeit einer rechtlichen Protektion solcher Aspekte ausgesprochen.

Falls sich der Richter der in diesem Urteil niedergelegten Ansicht und ihren Argumenten anschließen sollte, dürften zumindest vorerst auch die Schadenersatzansprüche von Oracle fallen, die aufgrund der prinzipiell festgestellten Verletzung von Java-Code durch Google von eben diesem Unternehmen zu erfüllen gewesen wären.