Einstweilige Verfügung gegen Galaxy Tab 10.1 in den USA

Mahir Kulalic
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Im monatelangen Rechtsstreit zwischen Samsung und Apple gelang dem iPhone-Hersteller ein weiterer Etappensieg. Ein kalifornisches Gericht untersagt per einstweiliger Verfügung den Verkauf des Samsung Galaxy Tab 10.1 in den USA.

Auch in Deutschland wurde solch ein Urteil bereits im letzten September gefällt. Begründung des Verbotes ist die Verletzung eines Designpatents rund um das iPad durch den koreanischen Konkurrenten. Sobald Apple einen Bond in Höhe von 2,6 Millionen US-Dollar zahlt, tritt die Verfügung in Kraft. Die Richterin begründete ihre Entscheidung damit, dass jegliche weitere Verspätung dieser nicht gerechtfertigt sei.

Das Galaxy Tab 10.1 ähnele dem iPad und iPad 2 sehr, sie seien „nahezu nicht zu unterscheiden“. Selbst Samsungs Anwälte sollen es nicht geschafft haben, die beiden Geräte aus einer entfernten Betrachtung innerhalb des Gerichts zu unterscheiden. Der iPad-Hersteller wirft den Koreanern seit geraumer Zeit das Kopieren der eigenen Designs vor. Sollte Apple auch bei dem nächsten Prozess, dieser findet am 30. Juli statt, als Sieger hervorgehen, könnten hohe Strafen auf Samsung zukommen. Der Hersteller könnte für einen hohen entstandenen Schaden schuldig gesprochen werden.

Trotz allem soll es für die Koreaner weiterhin möglich sein, Tablets innerhalb der USA zu verkaufen, da ein Designpatent eng gefasst ist und Samsung somit die Möglichkeit hat, um das geschützte Design „herum“ zu entwerfen. Dies gelang Samsung beispielsweise in Deutschland mit dem überarbeiteten Galaxy Tab 10.1N, mit dem sich der Hersteller vor Gericht durchgesetzt hat.

Nur fünf Stunden nach Bekanntgabe des Urteils legte Samsung bereits Einspruch gegen die einstweilige Verfügung ein.