Justizministerin spricht sich für „ACTA light“ aus

Andreas Frischholz
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Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat sich für eine reduzierte Form des ACTA-Abkommens ausgesprochen. In einem Interview mit dem Spiegel kritisiert sie, dass die Frage nach dem Urheberrecht nicht schon im Vorfeld von den Bereichen Marken und Patente getrennt wurde.

Wenn wir das Urheberrecht bei Acta ausklammern, hätten wir wenigstens einen Bereich, in dem wir uns einigen können“, so die Justizministerin. Für die europaweiten Proteste gegen ACTA zeigt sie Verständnis. Es sei richtig, die Ratifizierung des Abkommens zu stoppen, wenn es bei so vielen Menschen auf Widerstand stößt. Erst am Samstag fanden wieder europaweite Proteste statt, im Vergleich zu den hohen Teilnehmerzahlen bei den Demonstrationen im Februar waren aber zumindest in Deutschland nur wenige Tausend Menschen auf der Straße.

Die Reform des Urheberrechts soll im Laufe des Jahres vorangetrieben werden. Nach der parlamentarischen Sommerpause will die Leutheusser-Schnarrenberger einen Entwurf vorlegen, der unter anderem Rechteinhabern erleichtert, an „die Mail-Adressen von illegalen Downloadern zu kommen, um ihre Ansprüche geltend zu machen“. Die Aussage überrascht, da sie den Eindruck des umstrittenen Two-Strikes-Modells erweckt, dass die Justizministerin bislang ablehnt. Die Urheberrechtsreform soll ohnehin nicht der erhoffte große Wurf werden, weil man bislang noch nicht die richtigen Instrumente gefunden habe, um das „das Urheberrecht im Netz überzeugend und umfassend zu schützen“.

Mit Blick auf den World IPv6 Day in der vergangenen Woche äußerte Leutheusser-Schnarrenberger Befürchtungen bezüglich der Anonymität im Netz, da mit IPv6 eine deutlich größere Anzahl an IP-Adressen zur Verfügung steht, sodass theoretisch eine persönliche Netzkennung für jeden Internetnutzer möglich wäre. IPv6 dürfe nach Ansicht der Ministerin aber nicht zu einem Überwachungsinstrument werden, weswegen man darauf achten müsse, dass „die neue Technik nicht dazu führt, dass jeder User in seinem Surfverhalten identifiziert werden kann“.