Blizzard beugt sich den Verbraucherschützern

Andreas Frischholz
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Blizzard hat sich in einer Unterlassungserklärung dazu verpflichtet, zukünftig auf Verpackungstexten darauf hinzuweisen, wenn zum Spielen eine dauerhafte Internetverbindung sowie eine Battle.net-Registrierung notwendig sind. Verbraucherschützer hatten Blizzard zuvor wegen unzureichender Kennzeichnungen bei Diablo 3 abgemahnt.

Die Abmahnung stammt vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv), der im Rahmen des Projekts „Surfer haben Rechte“ eine Unterlassungserklärung mit den genannten Beschwerden an Blizzard verschickt hatte. Das gilt für alle Spiele des Herstellers, die wie Diablo 3 nur über einen Battle.net-Account und eine bestehende Internetverbindung genutzt werden können. Bis spätestens zum 1. April 2013 müssen die Verpackungen mit den erforderlichen Hinweisen versehen sein.

Eingestellt wurde das Unterlassungsverfahren wegen der Serverausfälle, die vor allem kurz nach dem Verkaufsstart von Diablo 3 auftraten, aber mittlerweile stabil laufen. Grundsätzlich kritisiert der vzbv die Tendenz, Spiele nach dem Verkauf mit einem Plattform-Account zu verknüpfen, da so der Weiterverkauf ausgeschlossen werde. Aufgrund dessen haben die Verbraucherschützer vor kurzem Valve als Betreiber der Online-Plattform Steam abgemahnt.

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