GEMA klagt gegen YouTube

Andreas Frischholz
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Die GEMA hat vor dem Münchner Landgericht eine Unterlassungsklage gegen die Google-Tochter YouTube eingereicht, meldet die Wirtschaftswoche. Der Grund dafür sind die Verweise bei gesperrten Musikvideos auf der Video-Plattform, die auf die GEMA als Rechteinhaber verweisen.

Gegen die Verweise protestiert die Verwertungsgesellschaft seit geraumer Zeit, zuletzt etwa bei dem gesperrten Video von der Eröffnungsparty des Cloud-Speicher-Dienstes Mega. Dieses war zeitweise in Deutschland nicht zu sehen, gesperrt mit dem allseits bekannten Slogan: „Leider ist dieses Video in Deutschland nicht verfügbar, da es Musik enthalten könnte, für die die GEMA die erforderlichen Musikrechte nicht eingeräumt hat.

Typischer GEMA-Hinweis auf YouTube
Typischer GEMA-Hinweis auf YouTube

Der GEMA-Vorsitzende Harald Heker bezeichnet den Text als reine Stimmungsmache, YouTube sperre viel mehr Videos als von der Verwertungsgesellschaft gefordert. Ähnlich äußerte sich eine GEMA-Sprecherin bei der Diskussion um das Video der Mega-Eröffnungsparty, abgesehen von zwölf Titeln aus dem Musterprozess habe man angeblich noch nie interveniert. Dass der Streit nun vor einem Gericht landet, wird bei YouTube kritisch betrachtet. Mit dem Verfahren verlängere man nur die Lösungsfindung, so eine Sprecherin des Video-Portals.

Hintergrund des Streits ist die seit Jahren schwelende Auseinandersetzung zwischen der GEMA und YouTube respektive dem Mutterkonzern Google. Die Verwertungsgesellschaft fordert für jeden Abruf eines Songs aus dem GEMA-Katalog eine Gebühr von 0,375 Cent, YouTube beharrt jedoch auf eine prozentuale Abrechnung – bei einer Mindestgebühr wäre die Video-Plattform dazu gezwungen, alle unrentablen Videos von der Plattform zu entfernen. Die Vielzahl an Video-Sperrungen bezeichnet man übrigens als Selbstschutz, um potentielle Gebühren-Ansprüche zu vermeiden.