US-Wettbewerbsaufsicht einigt sich mit Google

Ferdinand Thommes
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Nachdem wir gestern erst über Microsofts Beschwerde bezüglich Googles Verhalten in Sachen YouTube-API berichteten, kam heute eine Einigung zwischen Suchmaschinenbetreiber Google und der U.S. Federal Trade Commission (FTC) zustande, die ein Antitrust-Verfahren der Wettbewerbshüter gegen Google vermeidet.

Die zustande gekommene Regelung, die heute auf einer Presse-Konferenz vom Chef der FTC, Jon Leibowitz persönlich verkündet wurde, sei in der Findung gründlich und erschöpfend gewesen. Leibowitz machte klar, die Zugeständnisse von Seiten Googles seien bindend und notfalls durchsetzbar.

Die Einigung, die nach mehr als eineinhalb Jahre andauernden Ermittlungen zustande kam, beinhaltet unter anderem, dass Google auf den Einsatz von standardrelevanten Patenten gegen Produkte der Konkurrenz, hauptsächlich im Mobilfunkmarkt, zukünftig verzichtet. Außerdem willigt Google ein, sein ausdrücklich „nicht als wettbewerbswidrig bewiesenes Verhalten“ im Suchmaschinen-Markt durch einige Zugeständnisse an die Kartellwächter abzumildern.

Hierbei geht es um eine offenere Handhabung der Nutzungsbedingungen für die API seiner AdWords-Werbeplattform. Hier soll den Werbetreibenden mehr Kontrolle zugestanden werden, indem der Kunde nicht nur, wie bisher, seine Kampagnen exportieren kann, sondern diese jetzt auch mit denen anderer Werbeplattformen mischen kann, sofern diese ebenfalls die AdWords-API unterstützen. Weiterhin will Google neben dem bisher bereits praktikablen Opt-out aus Googles Suchmaschine, jetzt weniger auf Restaurant-Bewertungen oder Reiseberichte anderer Websites zurückgreifen. Solche Inhalte können nun auch von Webseiten-Betreibern selbst entfernt werden.

Der gewichtigere Teil der Abmachung ist aber klar die Rolle Googles im anhaltenden Patentstreit im Mobilfunkmarkt. Durch die Übernahme von Motorola und speziell deren gut gefülltem Patent-Portfolio in Sachen Android, hat sich Google eine Stellung verschafft, in der es relativ komfortabel die Angriffe der Konkurrenz abwehren kann. Dazu setzt der Konzern auch sogenannte standardkonforme Patente ein, um Verkaufsverbote für Geräte der Konkurrenz zu erreichen. Allerdings sind branchenüblich die Unternehmen dazu angehalten, solche Patente zu Industriestandards nach dem FRAND-Prinzip (fair, reasonable and non-discriminatory) zu handhaben.

Hier wird Google nicht umhin kommen, seine Handlungsweise anzupassen, da die FTC dem Konzern ebenfalls auferlegte, sich aus den von ihm angestrengten Patentklagen zurückzuziehen. Der Chef der US-Handelskommission FTC, Jon Leibowitz, hatte, da eine Klage nach seiner Einschätzung unbestimmten Erfolg verhieß, mit Google-Chef Larry Page persönlich verhandelt, um eine beiderseits akzeptable Einigung zu erzielen.

Bei der Europäischen Kommission ist eine ähnlich gelagerte Wettbewerbsuntersuchung anhängig, wo es ebenfalls um zu hoch gehängte Hürden zu technischen Standardverfahren geht, auf die Motorola Patente hält. Die Kläger sind in der EU ebenfalls Microsoft und Apple. Hier geht es nebenbei auch um die Behinderung der Konkurrenz im Suchmaschinenmarkt. Die Lage in Europa ist sogar besonders brisant, da Google bei der Suche hier noch stärker vertreten ist als in den USA. So hat der Suchmaschinen-Riese beispielsweise in diesem Segment in Deutschland ein Quasi-Monopol mit einem Marktanteil von 95 Prozent.

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