Microsoft und Google streiten über Kartendienst Maps

Przemyslaw Szymanski
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Die Beziehung zwischen Microsoft und Google war aufgrund vorheriger gerichtlicher Auseinandersetzungen noch nie die beste. Doch nun geht es in die nächste Runde: Seit gestern stehen sich beide Konzerne in einem Verfahren am Landgericht München I gegenüber, in welchem Microsoft gegen den Kartendienst Google Maps vorgeht.

Konkret wirft der Softwarekonzern dem Suchmaschinenbetreiber vor, mit dem eigenen Kartendienst auf Motorolas Android-Geräten ein europäisches Patent (EP0845124) aus dem Jahr 1996 zu verletzen. Diesbezüglich standen sich Microsoft und Motorola bereits im Oktober des vergangenen Jahres im Gerichtssaal gegenüber. Damals versuchten die Motorola-Anwälte, dem Vorwurf der Patentverletzung mit der Behauptung zu begegnen, Motorola wisse nicht, was auf den Google-Servern geschehe, die die Maps-App mit Daten versorgen. Microsoft ließ sich das jedoch nicht gefallen und verklagte daraufhin den Mutterkonzern Google.

Die besagte Schutzurkunde mit dem Titel „Computersystem zum Identifizieren lokaler Hilfsquellen und Verfahren hierfür“ beschreibt eine Prozedur, mit welcher standortbezogene Informationen aus dem Internet, zum Beispiel nahe gelegene Restaurants oder Hotels, auf einer elektronischen Landkarte angezeigt werden können. Die Technologie wurde 1996 von dem Briten Sean Phelan zum Patent angemeldet, dem Gründer der Firma Multimap, die 2007 von Microsoft übernommen wurde.

Das Münchener Landgericht will in der aktuellen Klage von Microsoft gegen den Smartphone-Hersteller Motorola Mobility und dessen Mutterkonzern Google erst im kommenden Mai entscheiden. Richter Dr. Matthias Zigann habe gestern aber schon einmal deutlich gemacht, dass er den Ausführungen von Microsoft folgen könne. Zigann soll die im Patent beschriebene Kombination von Suchergebnissen mit Kartendaten laut dem Patentbeobachter Florian Müller außerdem als „große Idee“ bezeichnet haben, die der Ansicht des Richters auch eine „Konstruktion, die dieser großen Idee entspricht“ verdienen würde.

Des Weiteren hätten die Google-Vertreter dem Gericht weder glaubhaft dargelegt, dass das Patent am Ende eines parallel laufenden Bewertungsverfahrens für ungültig erklärt werden wird, noch das Gericht davon überzeugen können, dass es in einem engeren Rahmen interpretiert werden müsse.

Florian Müller, der in diesem Fall jedoch Microsoft berät, beschreibt dabei ein drohendes Szenario mit gravierenden Folgen, sollte es zu einer gerichtlichen Verfügung gegen Google Maps kommen. Google sei dann etwa gezwungen, den Zugang zu Google Maps von deutschen IP-Adressen zu verhindern, und dürfe die Google-Maps-App für Android nicht mehr in Deutschland anbieten. Laut dem Wall Street Journal hält der vorsitzende Richter aber das von Microsoft beantragte sofortige Verbot von Google Maps auf Smartphones für unverhältnismäßig.

Tatsächlich versucht Microsoft scheinbar Motorola zur Zahlung von Lizenzgebühren zu bewegen, wie es bereits andere Android-Hersteller wie Samsung, HTC oder LG Electronics für die Nutzung von geschützten Technologien machen. Dies wäre „eine Möglichkeit, diesen Krieg zu beenden“, sagte ein Microsoft-Anwalt laut dem Spiegel. Eine Lizenz könnte ein Kompromiss sein, um Google Maps weiterhin in der bekannten Form anbieten zu können.