Ausschuss im Bundesrat empfiehlt Bestandsdatenabfrage

Andreas Frischholz
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Die von Datenschützern und Bürgerrechtlern massiv kritisierte Neuregelung der Bestandsdatenauskunft wird offenbar auch den Bundesrat ohne Einschränkungen passieren. Im zuständigen Innenausschuss des Bundesrats stimmte kein Bundesland gegen das Gesetz, berichtet Golem.

Für die Gesetzesgegner schwinden damit die Hoffnungen, das umstrittene Vorhaben noch auf politischen Weg verhindern zu können. Mit dem vom Bundestag im März beschlossenen Gesetz werden Anbieter dazu verpflichtet, Zugangsdaten wie Passwörter von E-Mail- und Cloud-Accounts, den PIN von Mobiltelefonen sowie dynamische IP-Adressen und Kontonummern an die Polizei herauszugeben. Diese benötigt für diese sensiblen Daten zwar einen Richterbeschluss, allerdings sind die Voraussetzungen für die Datenübermittlung nur äußerst vage geregelt – Ordnungswidrigkeiten könnten schon ausreichen, damit die Polizei auf die Daten zugreifen darf.

Datenschützer und Bürgerrechtler übten enorme Kritik an dem Gesetz, bezeichneten es als „Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür“ und forderten vom Bundesrat, das Gesetz in den Vermittlungsausschuss zu schicken, um nachbessern zu können. Dazu wird es bei der Abstimmung am 3. Mai vermutlich nicht kommen. Im Innenausschuss des Bundesrats – der eine Empfehlung für die finale Abstimmung ausspricht – sprachen sich nach Angaben von Netzpolitik.org 15 von 16 Ländern dafür aus, die Neuregelung der Bestandsdatenauskunft ohne Änderungen zu bestätigen, lediglich Niedersachsen enthielt sich. Ein deutliches Signal für die finale Abstimmung im Bundesrat.

Damit wird das Gesetz erneut beim Bundesverfassungsgericht landen, das bereits die vorherige Regelung gekippt hatte. Patrick Breyer, Amtsrichter, Piraten-Politiker und Mitglied des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, kündigte diesen Schritt bereits an. Klein beigeben wollen die Kritiker aber noch nicht, am 27. April sind nochmals in mehreren Städten Demonstrationen gegen das Gesetz geplant.