Bundeskartellamt will mehr Wettbewerb bei Online-Zahlungen

Patrick Bellmer
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Nutzer des Online-Handels könnten in Zukunft mehr Auswahl bei der Bezahlung ihrer Einkäufe haben. Darauf zumindest deuten Aktivitäten des Bundeskartellamts sowie der Europäischen Kommission hin, die mehr Wettbewerb bei Online-Zahlungen fordern.

Gegenüber dem Tagesspiegel erklärte Kartellamtspräsident Andreas Mundt, dass man das Sicherheitsargument der Banken nicht gelten lasse. Hintergrund sind die Vorbehalte und Regularien zahlreicher Banken und Sparkassen gegenüber dem Zahlungsdienstleister Sofort AG, der unter anderem für das Angebot sofortüberweisung.de verantwortlich ist. Zahlreiche Geschäftsbedingungen untersagen jedoch die Weitergabe von PIN und TAN an Dritte, womit die Nutzung alternativer Sofortüberweisungsangebote ausgeschlossen ist.

Gegenüber der Zeitung erklärte Sascha Straub von der Verbraucherzentrale Bayern, dass der Kunde im Falle eines Schadens auf diesem sitzen bliebe, da es sich um eine Verletzung der Sorgfaltspflicht handele. Tatsächlich zu einem Schaden soll es zumindest bei der Sofort AG aber noch nicht gekommen sein. „Seit der Einführung von Sofortüberweisung im Jahr 2005 ist es bei mehr als 50 Millionen Transaktionen bislang zu keinem einzigen PIN/TAN-Betrugsfall gegenüber Endverbrauchern, die ihre Online-Banking-Zugangsdaten in die Systeme der Sofort AG eingegeben haben, gekommen.“, so Unternehmenschef Gerrit Seidel.

Nicht zuletzt in diesem Punkt erfährt Seidel dabei Unterstützung von Seiten des Bundeskartellamts: „Warum soll ein Unternehmen, wenn es die Sicherheit gewährleisten kann, nicht von der PIN Gebrauch machen dürfen?“, so Kartellamtspräsident Mundt. Und weiter: „Es besteht die Gefahr, dass die PIN nicht zur Sicherheit genutzt wird, sondern um Wettbewerb auszuschalten.“. Das Thema genieße derzeit die „höchste Priorität“, nicht zuletzt da die Europäische Kommission an Plänen zur Deregulierung des Direktüberweisungsverfahrens arbeitet.

Wie diese Überarbeitung aussehen soll, ist noch vollkommen unklar. Auch Fragen zur Haftung in Schadensfällen sind bislang noch nicht öffentlich beantwortet worden. Überraschend ist, dass das offiziell von zahlreichen Finanzinstituten getragene Direktüberweisungsverfahren GiroPay in Deutschland derzeit nur auf Platz zwei der genutzten Dienste rangiert – hinter dem Konkurrenten der Sofort AG. Und dies, obwohl sich das Unternehmen Mitte 2011 viel Kritik für das Ausspähen von Kontobewegungen gefallen lassen musste. Damals erklärte das Unternehmen, dass man lediglich bei etwa drei von zehn Transaktionen überprüfe, ob das gewählte Konto ausreichend gedeckt sei und ob es in den vergangenen 30 Tagen bereits Zahlungen über den eigenen Dienst gegeben habe.

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