Bandbreiten-Drosselung: Verbraucherzentrale mahnt Telekom ab

Jan-Frederik Timm
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Die Auseinandersetzung um die von der Telekom seit 2. Mai in alle DSL-Neuverträge verankerte Bandbreiten-Drosselung bei Überschreitung einer vorher festgelegten Volumengrenze pro Monat geht in eine neue Runde: Von der Verbraucherzentrale NRW flatterte der Telekom nun eine Abmahnung ins Haus.

Die Verbraucherschützer begründen ihre Abmahnung einerseits auf der Tatsache, dass die Drosselung auf 384 kbit/s gerade bei großen Tarifen einer regelrechten Zurechtstutzung der vormals als „Flatrate“ versprochenen Leistung entspricht.

„Die Verbraucherschützer sehen es als unangemessene Benachteiligung der Verbraucher an, dass deren heimischer Internetzugang auf eine Übertragungsgeschwindigkeit von 384 kbit/s gedrosselt werden soll. So steht es nun in den Vertragsbedingungen der Telekom für DSL-Verträge (Call&Surf, Entertain), sobald ein vom jeweiligen Tarif abhängiges Datenvolumen (z.B. 75 GB) im Monat überschritten wurde. Dies bedeutet beispielsweise für VDSL-Kunden („bis zu 50 MBit/s“) eine satte Reduzierung der Surfgeschwindigkeit um bis zu 99,2 Prozent – und das im Rahmen einer „Internet-Flatrate“.“

Verbraucherzentrale NRW

Darüber hinaus führt die Verbraucherzentrale ins Feld, dass eine sachgerechte Nutzung des Internets bei einer derart reduzierten Bandbreite heutzutage nicht mehr möglich sei – dem Nutzer effektiv somit weit mehr als nur große Teile der Bandbreite verloren gehen.

„Die verbleibende Übertragungsrate von 384 kbit/s macht eine zeitgemäße Nutzung des Internets unmöglich. Während die Geduld der Kunden bereits beim Aufruf von Internetseiten oder dem Versenden von E-Mails oder Dateien auf eine harte Geduldsprobe gestellt wird, sind manche Online-Dienste praktisch nicht mehr nutzbar.“

Verbraucherzentrale NRW

Die Telekom hat bis zum 16. Mai 2013 Zeit, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung zu unterschreiben und damit den Verzicht auf die Klausel zu erklären. Andernfalls wird die Verbraucherzentrale des Landes Nordrhein-Westfalen den Fall vor Gericht bringen.

Bereits Ende April hatte sich Wirtschaftsminister Rösler schriftlich an Telekom-Chef Obermann gewandt und die geplanten Änderungen, die ab dem Jahr 2016 auch für Bestandskunden gelten sollen, kritisiert. Telekom-Chef Obermann hatte die Kritik in einem offenen Brief, mit dem Verweis auf den geringen Anteil betroffener Nutzer, zurückgewiesen.

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