Bundesinnenministerium kauft „Staatstrojaner“

Andreas Frischholz
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Das Bundesinnenministerium hat zehn Lizenzen des FinSpy-Trojaners für die „Quellen-Telekommunikationsüberwachung“ (Quellen-TKÜ) erworben. Für diese „Staatstrojaner“-Lizenzen, die über einen Zeitraum von zwölf Monaten gelten, werden 147.000 Euro fällig, bestätigten das Innenministerium und das Bundeskriminalamt der Zeit.

Dass die FinSpy-Trojaner vom BKA für einen möglichen Einsatz getestet werden, ist seit geraumer Zeit bekannt. Nun folgte also die finale Entscheidung, wobei die Überwachungssoftware derzeit noch nicht in der Praxis verwendet wird. Weitere Tests wären für die modifizierte Software noch nötig, weil diese noch nicht alle Anforderungen erfülle. Das gilt vor allem für rechtliche Aspekte, weil das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil über die Online-Durchsuchungen hohe Anforderungen an die „Quellen-TKÜ“ stellt. Diesen wird der FinSpy-Trojaner von Haus nicht gerecht, weil dieser über deutlich mehr Funktionen verfügt, die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen die Grundrechte der Betroffenen verstoßen.

Das BKA will den eingekauften Trojaner übergangsweise einsetzen, bis die Behörde eine Überwachungssoftware in Eigenregie entwickelt hat. Deren anvisierter Termin hat sich allerdings mehrmals verschoben, unter anderem weil die Behörde Probleme hat, ausreichend fachkundiges Personal anzuwerben. Darüber hinaus ist es unter Juristen nach wie vor umstritten, ob für den Einsatz der Quellen-TKÜ überhaupt eine Rechtsgrundlage besteht.

Der FinSpy-Trojaner stammt von dem Unternehmen Elaman, dem deutschen Partner der britischen Gamma Groupe. Die Entwickler gerieten in den letzten Monaten in die Schlagzeilen, weil verschiedene Versionen des FinSpy-Trojaners auch von den autoritären Regimen im Nahen Osten genutzt wurden, um die Internet- und Telekommunikation von Oppositionellen zu überwachen. Menschenrechtsorganisationen wie „Reporter ohne Grenzen“ initiierten darauf ein Verfahren vor der OECD, in dessen Rahmen sie dem Unternehmen vorwarfen, für Folter und Menschenrechtsverletzungen mitverantwortlich zu sein.

Das Unternehmen bestreitet allerdings den Vorwurf, die autoritären Regime hätten eine illegale Version des Trojaners genutzt. Zudem habe man beim Export der Überwachungssoftware immer gemäß der aktuellen Gesetzeslage gehandelt. Diese stehen ohnehin in der Kritik, so fordert etwa die Organisation „Reporter ohne Grenzen“, den Export dieser „digitalen Waffen“ an striktere Auflagen zu knüpfen.