Durchsuchung bei angeblichem Top-Uploader von kino.to

Andreas Frischholz
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Die Ermittlungen im Fall kino.to dauern immer noch an, bereits letzten Mittwoch fand bei einem der mutmaßlichen „Top-Uplaoder in Deutschland“ eine Hausdurchsuchung statt. Dem Mann aus Schleswig-Holstein werden gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen.

Zwischen September 2008 und April 2011 soll der Verdächtige unter dem Nicknamen „Hologramm“ knapp 100.000 illegale Filmkopien für kino.to hochgeladen haben, meldet die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU). Die Kino- und Spielfilme speicherte er bei den einschlägig bekannten File- und Stream-Hostern, die Links zu den Dateien gingen zunächst an kino.to. Nachdem die Plattform im Juni 2011 infolge einer europaweiten Razzia geschlossen wurde, versorgte er die aktuell aktiven illegalen Streaming- und Download-Plattformen.

Bei der Durchsuchung soll sich der Verdächtige kooperativ und geständig gezeigt haben, die sichergestellten Rechner sowie diverse Speichermedien werden von den Ermittlern nun ausgewertet. Die Maßnahme hat die Staatsanwaltschaft Dresden im Rahmen des weiterhin andauernden Kino.to-Verfahrens geleitet, bei dem bereits der Gründer der illegalen Plattform zu vier Jahren Haft verurteilt wurde. Initiiert wurden die Ermittlungen gegen Kino.to im April 2011 durch einen Strafantrag der GVU, der sich auch gegen den mutmaßlichen Top-Uploader „Hologramm“ richtete.