Windows Phone App-Downloads steigen um 100 Prozent

Ferdinand Thommes
75 Kommentare

Microsoft hat ein Dokument veröffentlicht, das Einblick in die Zahlen zur Entwicklung von Windows Phone seit der Einführung von Version 8 gibt. Es geht dabei im Detail um die Wachstumsrate der App-Downloads und die Einnahmen aus Bezahl-Apps.

Im besagten Zeitraum haben dem Bericht im Windows Phone Developer Blog zufolge die Downloads von Apps für Windows Phone um 100 Prozent zugenommen, während die Einnahmen aus Bezahl-Apps sogar um 140 Prozent zulegen konnten. Darüber hinaus ist es Microsoft seit August 2012 gelungen, die Zahl der Provider, die als Partner für App-Bezahlungen fungieren, um 15 Provider auf nunmehr 25 in insgesamt 19 Märkten zu erhöhen und damit Google Play hinter sich zu lassen. Diese Form der Bezahlung direkt über den jeweiligen Provider beschert Entwicklern laut Microsoft etwa drei Mal mehr Einnahmen als in Märkten, in denen lediglich die Bezahlung per Kreditkarte angeboten wird.

Microsoft wähnt sich sowohl durch die Verkaufszahlen für Nokias Lumia-Phones, die laut jüngster Zahlen insgesamt 5,6 Millionen Mal abgesetzt werden konnten, als auch durch das gestiegene Interesse von App-Entwicklern an der Plattform auf dem richtigen Weg.

Um diesen Trend weiter zu beschleunigen, werden Entwickler ab sofort weitergehende Unterstützung erhalten. So können ab dieser Woche Entwickler in sechs weiteren Märkten (Irak, Afghanistan, Montenegro, Serbien, Timor und der Ukraine) die Payout-Funktionen des Windows Phone Store nutzen, um Einnahmen aus kostenpflichtigen Apps in diesen Märkten generieren zu können. Insgesamt unterstützen damit nun 122 von den insgesamt 191 Märkten die Payout-Funktionen. Der Prozess zur Einreichung von Apps wurde ebenfalls vereinfacht, indem Entwickler jetzt die Möglichkeit haben, eingereichte Apps auch wieder zurückziehen zu können. Weitere Bearbeitungsmöglichkeiten wie das Einfügen, Verkleinern und Drehen von Screenshots wurden freigeschaltet. Demnächst sollen die Entwickler zusammen mit ihrer App auch selbst eine Beschreibung mitliefern dürfen.