Pflicht zur Sendezeitbeschränkung für Inhalte ab 18 Jahren entfällt

Frank Hüber
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Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat zum 1. Juni dem Jugendschutz-Programm der Deutschen Telekom und dem des JusProg-Vereins zusätzlich die Altersstufe „Ab 18“ zugestanden. Durch diesen Schritt entfällt ein vorher impliziter Zwang zur Einschränkung der Verbreitungszeit bei Ab-18-Inhalten im Internet.

Die beiden „nutzerautonomen“ Filterprogramme können beim Besuch einer Website deren age-de.xml-Label auslesen, mit dem Website-Betreiber ihre Inhalte für bestimmte Altersgruppen klassifizieren und diese somit nur bestimmten Nutzergruppen zugänglich machen können. Die Zugangsbeschränkungen unterteilen sich aktuell in die Altersgruppen ab 6, ab 12, ab 16 und nun auch ab 18 Jahre. Somit besitzen Erziehungsberechtigte die Möglichkeit, die im Web-Browser abrufbaren Inhalte dem Alter ihrer Kinder anzupassen und solche Inhalte, welche nicht dem Alter der Kinder entsprechen, zu blockieren.

Bislang haben nur wenige Inhalteanbieter entspreche Klassifizierungen vorgenommen, was auch darauf zurückzuführen ist, dass das Verfahren für entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte ab 18 Jahren bisher nicht zugelassen war. Aus diesem Grund wurden entsprechende Ab-18-Inhalte in der Vergangenheit auch auf ComputerBase entweder nur von 23 bis 6 Uhr uneingeschränkt angeboten oder tagsüber nur nach Altersnachweis per Personalausweisnummer zugänglich gemacht. Alle anderen Inhalte waren und sind auf ComputerBase per age-de.xml-Label ab 16 Jahren freigegeben, so dass Jugendlichen unter 16 Jahren pauschal der Zugang zu ComputerBase verwehrt bleibt, wenn eines der beiden Jugendschutzprogramme eingesetzt wird.

Durch die Zulassung der beiden Jugendschutzprogramme durch die KJM können alle Anbieter den Zugang zu ihren Inhalten nunmehr über das Zusammenspiel von age-de.xml-Label und Filter-Software steuern, ohne dabei mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten, da durch die zusätzliche Altersklasse „ab 18“ seit 1. Juni 2013 alle Vorgaben des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) erfüllt sind. Diese Änderung ermöglicht auch uns eine entsprechende Klassifizierung und Kennzeichnung unserer Inhalte, so dass wir von den tagsüber notwendigen Ausweiskontrollen und der Einschränkung der Verbreitungszeit keinen Gebrauch mehr machen müssen. Wir folgen damit dem vielfachen Wunsch unserer Leser, die sich nach der Einführung des Altersnachweises und der Einschränkung der Verbreitungszeit dafür ausgesprochen hatten, diese wieder abzuschaffen, sofern es die Rechtslage ermöglicht.

Gleichsam möchten wir alle Erziehungsberechtigen auffordern, ihre Kinder vor entsprechenden Inhalten zu schützen und eines der oben genannten Jugendschutzprogramme zu installieren. Durch die nun mögliche Umsetzung kann und wird der Jugendschutz nämlich in größerem Maße als bisher den Erziehungsberechtigten überlassen, deren Aufgabe es ohnehin ist, dafür Sorge zu tragen, dass Kindern oder Jugendlichen die entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalte nicht zugänglich sind. Neben den von der Telekom und JusProg bereitgestellten Programmen bietet Vodafone mit Vodafone Child Protect beispielsweise eine entsprechende Android-Applikation an.

Dass die Entscheidung der KJM zur Freigabe der Altersstufe „Ab 18“ nicht uneingeschränkt auf Verständnis stößt, zeigt die Entscheidung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, vorerst an der alten Sendezeitbeschränkung festzuhalten. ARD-Online-Leiterin Heidi Schmidt erklärte gegenüber heise online, dass ihrer Meinung nach nur so ein ausreichender Jugendschutz gewährleistet werden könne. Auch die NDR-Jugendschutzbeauftragte Carola Witt ist der Meinung, dass sich die Jugendschutzprogramme in den Haushalten in keiner Weise durchgesetzt hätten. Dies war jedoch Voraussetzung für die Freigabe der Jugendschutzprogramme für Inhalte ab 18 Jahren durch die KJM, da sie die Freigabe für die Altersstufe „Ab 18“ an einen glaubhaften Nachweis der Jugendschutzprogrammhersteller, dass eine wesentliche Verbreitung der Schutzoption stattgefunden hat, geknüpft hatte. Auch Jürgen Kleinknecht, Leiter Neue Medien beim ZDF, ist der Ansicht, dass entsprechende Filtersoftware noch nicht weit genug verbreitet ist und somit die weiterhin eingesetzte Zeitsteuerung nach heutigem Stand den besten Kompromiss darstelle. Somit bleibt auch Erwachsenen tagsüber weiterhin der Zugriff auf entsprechende Inhalte in der ZDF-Mediathek verwehrt.