„Prism“ keine Überraschung für Bundesregierung

Andreas Frischholz
44 Kommentare

Bislang erstaunten die Aussagen von Vertretern der Bundesregierung und Sicherheitsbehörden, dass man vom Ausmaß der Internetüberwachung durch US-Geheimdienste nichts gewusst habe. Nun nannte Ulrich Weinbrenner vom Bundesinnenministerium im Unterausschuss „Neue Medien“ einige Details, Konkretes war aber Mangelware.

Demnach habe man die Kenntnisse von „Prism“ erst aus den Medien erhalten, aber Weinbrenner ergänzte: „Niemand, der sich mit der Materie auskennt, wird grundsätzlich sagen, dass er über die Art und Weise der strategischen Aufklärung überrascht sein kann.“ Die rechtfertigte er entsprechend der von Bundeskanzlerin Angela Merkel vorgegebenen Argumentation, dass es bei den Überwachungsprogrammen auf die Verhältnismäßig sowie die Wahrung der öffentlichen Sicherheit ankäme. Es wäre allgemein bekannt, dass es Überwachungsprogramme wie Prism gebe, das Ausmaß habe man aber erst aus den Medien erfahren. Nachgefragt hat man zuvor allerdings auch nicht.

Antworten auf entscheidende Fragen blieben aber offen. Jimmy Schulz (FDP) hakte etwa nach, ob nicht der Staatstrojaner überflüssig wäre, wenn bereits mit Prism die Inhalte von Skype-Gesprächen abgehört werden. Dass so etwas prinzipiell nicht möglich ist, war seinerzeit die Begründung von Sicherheitsbehörden für die sogenannten Quellen-TKÜ. Das Innenministerium verwies aber lediglich auf die Erklärung von Microsoft, die NSA habe keinen direkten Zugriff auf Skype-Server und den Unterschied zwischen Inhalts- und Metadaten – was im Endeffekt keine Frage beantwortet.

Konkrete Angaben zum Gespräch zwischen Merkel und US-Präsident Barack Obama konnte Weinbrenner auch nicht machen, sondern verwies auf die Vereinbarung, einen offenen Informationsaustausch zu Prism in die Wege zu leiten. Auf die Fragen des Innenministeriums haben die US-Behörden aber noch nicht geantwortet. Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) will so in Erfahrung bringen, ob Prism auch Daten von deutschen Bürgern betrifft und auf welcher Grundlage des US-Rechts es basiert.

Nvidia GTC 2024 (18.–21. März 2024): ComputerBase ist vor Ort!