US-Patentamt rückt von Software-Patenten ab

Michael Schäfer
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Nachdem der deutsche Softwarehersteller SAP in einem Verfahren in den USA gegenüber dem US-Unternehmen Versata in mehreren Instanzen wegen der Verletzung eines Patentes zu einer Zahlung von fast 400 Millionen Dollar verurteilt wurde, urteilte nun das US-Patentamt, dass dieses Patent niemals hätte erteilt werden dürfen.

Seit durch den America Invents Act (AIA) das US-Patentrecht im Jahre 2011 reformiert wurde, ist es dritten Personen möglich, in den USA bestimmte Schutzrechte anzufechten. Dabei spielt es keine Rolle, zu welchem Zeitpunkt diese erteilt wurden. Auf Grundlage dieser Möglichkeit hat SAP bereit im September 2011 die Aberkennung des Versata-Patentes 6.553.350 („Method and apparatus for pricing products in multi-level product and organizational groups”) gefordert. Vorausgegangen war ein im Jahre 2007 von Versata angestrengtem Verfahren wegen Verletzung dieses Patentes, in dem SAP mehrfach unterlag und zu Schadensersatz in Höhe von 391 Millionen US-Dollar verurteilt wurde.

Das US-Patentamt (USPTO) ging nun sogar noch weiter und hat fünf Patente des US-Unternehmens für nichtig erklärt. Laut Patentamt hätte das genannte Schutzrecht gar nicht erst erteilt werden dürfen, da es zu abstrakt sei. Die Behörde führt weiter aus, dass es sich bei der beschriebenen Methode lediglich um ein Rechenverfahren zur Preisberechnung handelt. Zudem habe Versata nicht überzeugend erklären können, warum für diese Berechnung ein Computer explizit benötigt werde – schlussendlich hätte diese auch auf altmodische Art mit Papier und Stift oder jeder Rechensoftware auf einem beliebigen Computer durchgeführt werden können.

Der Patentanwalt Gene Quinn, welcher als beherzter Verteidiger des US-Patentsystems gilt, sieht in der aktuellen Entscheidung eine Gefahr für die Patentierung von Software. Seiner Meinung nach sorgt diese dafür, dass in Zukunft Patentprüfer keine Software-Patente mehr erteilen werden. Des Weiteren wirft er der Behörde vor, dass der Beschluss „klarerweise fehlerhaft und intellektuell unehrlich “ sei, obgleich er höchstrichterlichen Vorgaben folge. Gegen die Aufhebung des Patentes kann Versata noch vor dem Bundesberufungsgericht Rechtsmittel einlegen.

Seit mit dem § 18 des AIA 2011 das Verfahren zur Anfechtung von Patenten eingeführt wurde, hat es bisher lediglich 25 Anträge zur Überprüfung gegeben, wobei alleine zehn davon von einem einzigen Unternehmen stammten. Die jetzige Entscheidung ist jedoch die erste, welche aufgrund der Reform zum Tragen kommt. US-Präsident Obama hat in den letzten Tagen weitere Reformen im US-Patentsystem angekündigt, mit denen unter anderem die Überprüfung bereits erteilter Patente erleichtert werden soll.