19 Hersteller protestieren gegen Routerzwang

Jan-Frederik Timm
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19 Hersteller von Routern haben fristgerecht ihren Protest gegen den „Routerzwang“ der Netzanbieter bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Sie warnen damit erneut vor den negativen Konsequenzen für Industrie und Kunden, sollten Provider in Zukunft alternative Router aussperren dürfen.

Unter den Herstellern, die ihren Protest schriftlich eingereicht haben, finden sich Unternehmen wie AVM, Buffalo, Devolo, D-Link oder TechniSat. Neben einem reduzierten Funktionsumfang sehen die Unternehmen bei einer „Geräte-Monokultur“ auch „größere potentielle Sicherheitsprobleme“ auf die Kunden zukommen. Die Hersteller fordern die Bundesnetzagentur einstimmig auf, „zur Einstufung der TAE-Dose (Telefondose) als einzigen DSL-Netzabschlusspunkt zurückzukehren“.

Auch der Bundesverband IT-Mittelstand hat sich in die Diskussion eingeschaltet und fordert von der Bundesnetzagentur „für DSL die „Dose an der Wand“ als Netzabschlusspunkt beizubehalten“. „Wir müssen sicherstellen, dass jeder Nutzer sein Endgerät frei auswählen kann und dass Provider gesetzlich verpflichtet sind, ihren Kunden auf Anfrage die DSL-Zugangsdaten zu übermitteln“, sagte Verbandspräsident Grün.

Hatte die alte Bundesregierung im Juni dieses Jahres noch verkündet, nichts gegen die fortschreitende Einschränkung der Wahlfreiheit beim Router durch die Geheimhaltung von Zugangsdaten zu unternehmen, soll sich die designierte neue Bundesregierung inzwischen darauf geeinigt haben, für eine gesetzliche Klarstellung beim Netzabschluss zu sorgen, die den Einsatz von alternativen Routern sicherstellen wird. Das berichtet Heise Online.

19 Hersteller legen Protest ein
19 Hersteller legen Protest ein

„Routerzwang“ bezeichnet die fortschreitende Praxis der Netzanbieter, Kunden einen fest vorgeschriebenen Router für den Anschluss zu überlassen, der nicht ohne Weiteres gegen ein Alternativmodell getauscht werden kann, weil elementare Zugangsdaten im Gerät gespeichert und vom Anbieter nicht preisgegeben werden. Kunden sehen in diesem Vorgehen einen Einschnitt in ihre Wahlfreiheit, zumal Standardrouter der Netzanbieter oftmals Funktionen aktueller Drittanbietergeräte vermissen lassen. Router-Hersteller wie AVM haben wiederholt scharfe Kritik an diesem Vorgehen geübt. Für die Netzbetreiber lohnt sich die Vorgabe spezifischer Geräte insbesondere vor dem Hintergrund, dass Kundenanfragen im Problemfall zielgerichtet und mit bekannten technischen Mitteln wie der Fernwartung angegangen werden können.

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