US-Gericht: „Die ganze Gesellschaft profitiert“ von Google Books

Andreas Schnäpp
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Seit 2005 befindet sich die US-Autorenvereinigung mit Google im Rechtsstreit: Diese warf Google vor, dass das Einscannen von Büchern und das Bereitstellen von Suchergebnissen einen Verstoß gegen das Urheberrecht darstelle. Nun entschied ein Richter zu Gunsten des Suchmaschinen-Riesen und wies die Klage ab.

Der Autorenverband argumentierte auf der Grundlage, dass es mit Hilfe von Google Books möglich sei, anhand leicht variierender Suchbegriffe Zugriff auf ein komplettes Werk zu erhalten und Google Books damit als „Marktersatz“ für Bücher agiere, was einen negativen Einfluss auf den Büchermarkt zur Folge habe. In der Urteilsbegründung (PDF) quittiert US-Bezirksrichter Denny Chin diese Argumentationskette mit den Worten „keine der Andeutungen ergibt einen Sinn“. Weder verkaufe Google die Scans der Bücher noch würden diese die Bücher ersetzen, so Chin.

Chin stützt seine Begründung dabei auf die amerikanische „Fair Use“-Rechtsdoktrin. So habe Google zwar seit dem Start des Dienstes im Jahr 2004 mittlerweile mehr als 20 Millionen Bücher digitalisiert; die eingescannten Bücher selbst werden jedoch nur in Ausschnitten angezeigt und dienen in erster Linie als Grundlage für den daraus gewonnenen Suchindex. Die Möglichkeit Volltext-Suchen über einen Bestand von Millionen Büchern gleichzeitig durchzuführen, mache Google Books zu einem „außerordentlich wertvollen Werkzeug“ für die Forschung und biete „signifikante Vorteile für die Öffentlichkeit“.

Zudem spreche der Verzicht von Werbung zu den angezeigten Textausschnitten für die „angemessene Verwendung“ der eingescannten Quellen. Stattdessen sorge der Dienst für neue Einkommensquellen für Autoren und Verlage, da Nutzer dank der Text-Suche überhaupt erst mit den entsprechenden Angeboten in Kontakt kämen. „Es beschleunigt den Fortschritt von Kunst und Wissenschaft, [...], ohne die Rechte der Urheber nachteilig zu beeinflussen“, so Chin in seiner Bewertung.

Der Autorenverband zeigte sich enttäuscht über die Entscheidung und kündigte an gegen das Urteil in Berufung gehen zu wollen.

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