Innenminister der Länder fordern Vorratsdatenspeicherung

Andreas Frischholz
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Neue Regierung, alter Streit: Die Vorratsdatenspeicherung sorgt wieder für Zoff. Nachdem Justizminister Heiko Maas (SPD) verkündete, vor einem Gesetzentwurf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs abzuwarten, hagelte es Kritik von Unionspolitikern. Nun fordern auch Innenminister aus den Bundesländern eine rasche Umsetzung.

So erklärt Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier (CDU) gegenüber dem Spiegel: „Die Innenminister und -senatoren von SPD und CDU haben sich in den vergangenen Jahren stets für eine Vorratsdatenspeicherung mit Augenmaß eingesetzt.“ Nun dürfe der Justizminister „keine Zeit vergeuden“, denn die Ermittlungsbehörden würden dieses „Ermittlungswerkzeug“ brauchen. Als notwendige Frist für die anlasslose Datenspeicherung nennt Caffier einen Zeitraum von drei bis sechs Monaten.

In dieselbe Kerbe schlägt Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU), seiner Ansicht nach würde der aktuelle „Schwebezustand“ Polizeierfolge gegen „schwere und allerschwerste“ Straftaten verhindern. Selbst SPD-Innenminister verweigern Maas die Rückendeckung, Baden-Württembergs Innenminister Reinhold Gall: „Ich bin der festen Überzeugung, dass wir eine Vorratsdatenspeicherung brauchen und deshalb die im Koalitionsvertrag verankerten Vereinbarungen so schnell wie möglich umgesetzt werden.

Die Aussagen entsprechen der Kritik, mit der die CDU/CSU-Führungsriege in der letzten Woche auf den Vorstoß von Maas reagiert hat. Unions-Fraktionsvorsitzender Volker Kauder sagte im ZDF-Morgenmagazin: „Wir haben die Vorratsdatenspeicherung vereinbart, und sie wird deshalb auch kommen. Der Koalitionsvertrag ist da klar und eindeutig.“ Im Verlauf der Woche meldete sich auch Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) zu Wort, der ebenfalls auf den Koalitionsvertrag verwies. In dem hatten sich CDU/CSU und SPD darauf verständigt, die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung umzusetzen.

Allerdings kann man spätestens seit dem Gutachten des EU-Generalanwalts davon ausgehen, dass die Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie vom Europäischen Gerichtshof gekippt wird, weil diese nicht mit der EU-Grundrechtecharta vereinbar ist. Das abschließende Urteil wird im Frühjahr erwartet.

Damit wäre die ‚Geschäftsgrundlage‘ für den Koalitionsvertrag komplett entfallen“, sagte Justizminister Maas letzte Woche im Spiegel. Die postwendende Antwort von CSU-Innenpolitiker Hans-Peter Uhl: Im Koalitionsvertrag wäre keine Rede davon, auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu warten. „Wir hatten vereinbart, dass wir die Vorratsdatenspeicherung einführen. Und dabei bleibt’s“, sagte Uhl in der Berliner Zeitung. Allerdings: Einen konkreten Zeitpunkt für die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung enthält der Koalitionsvertrag auch nicht.

Mittlerweile haben CDU/CSU und SPD sich darauf verständigt, das Thema im Rahmen der Kabinettsklausur aus der Welt zu schaffen. Diese ist für Ende Januar angesetzt.

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