Telekom soll DSL-Ersatztarife mit LTE weniger drosseln

Jan-Frederik Timm
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Im Streit um gedrosselte LTE-Tarife, die Festnetz-DSL-Anschlüsse ersetzen sollen, beharren die Verbraucherschützer auf ihren Standpunkt: eine auf 384 kbit/s gedrosselte Bandbreite ist unverhältnismäßig niedrig. Bis zum 15. Januar soll die Telekom den Verzicht auf diese Praxis verkünden.

Anfang Dezember 2013 hatte die Verbraucherzentrale die Deutsche Telekom dazu aufgefordert, die Tarife „Call & Surf Comfort via Funk“ nicht mehr mit dem Schlagwort Flatrate zu vermarkten, da die Geschwindigkeit nach Überschreitung eines festgesetzten Transfervolumens die Bandbreite reduziert wird. Die Telekom hatte auf diesen Umstand nur in den Fußnoten hingewiesen. Darüber hinaus sehen die Verbraucherschützer in der Reduzierung der Geschwindigkeit auf 384 kbit/s eine nicht mehr verhältnismäßige Einschränkung. Die Abmahnung erfolgte im Kielwasser des erfolgreichen Rechtsstreits gegen die Drosselung von DSL-Flatrate-Tarifen im Festnetz.

Während die Deutsche Telekom nur Stunden nach Eingang der Abmahnung im Dezember die Ausschreibung der Tarife online geändert hatte, seitdem nicht mehr mit dem Schlagwort „Flatrate“ wirbt und die Tatsache, dass nach einem festen Inklusivvolumen gedrosselt wird, klar benennt, beharrt der Konzern weiterhin auf eine Reduzierung der Bandbreite auf 384 kbit/s. Mit Frist zum 8. Januar sollte die Deutsche Telekom auch diesen Kritikpunkt beseitigen, was bisher nicht geschah.

Da die Telekom zu diesem brisanten Thema nun mit einem weiteren Gesprächsangebot auf die Verbraucherzentrale Sachsen zugekommen ist, wird diese Frist noch einmal Mal verlängert. Die Deutsche Telekom hat nun bis zum 15. Januar Zeit, sich zu diesem Punkt der Abmahnung endgültig zu äußern“, erklärte die Verbraucherzentrale am Mittwoch. Sollte es bis dahin keine Lösung geben, werden die Verbraucherschützer erneut den Rechtsweg beschreiten.

Konkurrent Vodafone, der mit den LTE Zuhause“-Tarifen ebenfalls DSL-Ersatzangebote mit einer Drosselung auf 384 kbit/s anbietet, wurde von den Verbraucherschützern bisher nicht mit einer Abmahnung bedacht.