Breitbandausbau: Konkrete Maßnahmen für 50 Mbit/s auf dem Land

Silvio Werner
92 Kommentare
Breitbandausbau: Konkrete Maßnahmen für 50 Mbit/s auf dem Land
Bild: bilderdienst.bundestag.de

Die „Digitale Agenda“ fordert bis zum Jahr 2018 den Zugang zum Internet mit einer Geschwindigkeit von mindestens 50 Mbit/s. Nach vagen Absichtserklärungen verabschiedet der Bundestag nun konkrete Maßnahmen – die nicht nur den Ausbau der Breitbandversorgung in ländlichen Regionen betreffen.

Im Rahmen der „verfügbaren Haushaltsmittel“ soll der Plan des Breitbandausbaus konsequent vorangetrieben werden. Wie viel Mittel der Bund bereitstellen wird, ist unklar. Die Aufteilung der Kosten zwischen Bund und Ländern wird für weitere Diskussionen sorgen. Die angestrebte Geschwindigkeit steht aktuell knapp 60 Prozent der Haushalte in Deutschland zur Verfügung. Eine vom TÜV Rheinland im Jahr 2013 für das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie erstellte Kostenstudie beziffert die nötigen Aufwendungen für die flächendeckende Bereitstellung der angestrebten Geschwindigkeit auf 20 Milliarden Euro, 8 Milliarden davon entfallen alleine auf die letzten 5 Prozent der Haushalte. Die flächendeckende Verlegung von Glasfaserverbindungen bis ins Haus (FTTH) würde zwischen 85 und 93 Milliarden Euro kosten. Zum Vergleich: Der Bundeshaushalt sieht für 2014 Gesamtausgaben in Höhe von 296,5 Milliarden Euro vor.

Der schrittweisen Erweiterung des Glasfasernetzes wird besondere Bedeutung zur Anbindung des Mobilfunks zugemessen. Dieser wiederum stellt in ländlichen Regionen eine relativ kostengünstige Möglichkeit zur Bereitstellung von hohen Geschwindigkeiten dar, in der Praxis ist die Netzqualität aber oft unzureichend. Der zurzeit geltende Vorrang für die unterirdische Verlegung von Glasfaserleitungen müsse kritisch auf eine dem Ausbau hemmende Wirkung untersucht werden, eine zumindest zeitweilig gestattete oberirdische Verlegung sei denkbar.

Besonderen Vorrang erhalten dabei Regionen, in denen noch nicht einmal eine Geschwindigkeit von 2 Mbit/s verfügbar ist. Die Erschließung soll dementsprechend kurzfristig erfolgen. Potential wird insbesondere in der Beschleunigung regulatorischer Entscheidungen gesehen, etwa bei der Installation weiterer Kabelverzweiger.

Enorme Kosteneinsparung bietet die Koordinierung und Vereinfachung von planungs- und baurechtlichen Vorschriften. 80 Prozent der Ausbaukosten entstehen durch Tiefbauarbeiten, weshalb bestehende Versorgungsleitungen und Verkehrsnetze optimal genutzt werden sollen. Die bedarfsorientierte Verlegung von Leerrohren bei Bauprojekten an der Verkehrsinfrastruktur wird zur Pflicht. Eine konkrete Maßnahme betrifft die Bahninfrastruktur; die Umsetzung von Bahntrassenquerungen soll in Zukunft deutlich schneller ermöglicht werden. Eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes bzw. die Schaffung eines Breitband-Infrastrukturgesetz soll durch die Schaffung von Rechtssicherheiten und die daraus folgende Planungssicherheit weitere Investitionsanreize schaffen.

Erst auf Seite 10 der Drucksache 18/1973 (PDF) wird die staatliche Förderung des Breitbandausbaus ausgeführt. Nach Angaben der Bundesnetzagentur wird die Neuvergabe von Frequenzen selbst bei Auslassung des 700-MHz-Bandes rund eine Milliarde Euro einbringen. Förderungen sollen sich in erster Linie auf die Gegenden konzentrieren, in denen ein Breitbandausbau trotz größtmöglicher Einsparungen für Telekommunikationsanbieter nicht wirtschaftlich realisierbar ist. Das Sonderfinanzierungsprogramm „Premiumförderung Netzausbau“ der KfW Bankengruppe soll, auch in Kombination mit Förderprogrammen auf Landesebene, langfristig günstige Kredite und Bürgschaften für ausbauwillige Unternehmen anbieten. Entsprechende Förderprogramme auf Landesebene sollen noch in diesem Jahr abgestimmt werden.

Der Antrag enthält neben den großen Maßnahmen zum Netzausbau auch Änderungen, die einen unmittelbaren Einfluss auf Endverbraucher haben: Heimvernetzung soll als Bestandteil der KfW Sanierungs- und Modernisierungsprogramme anerkannt werden. Telekommunikationsanbieter werden verpflichtet, die Angabe der tatsächliche Leistung von Verbraucheranschlüssen transparenter zu gestalten und die Störerhaftung von Betreibern öffentlicher WLAN-Netzwerken soll eine gesetzliche Klärung erfahren.

Die Regierungskoalition stimmte dem Antrag zu. Die Opposition sprach sich gegen die Annahme des Antrages aus, sie fordert eine stärkere finanzielle Beteiligung des Bundes.

Der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) begrüßt indes den Beschluss ausdrücklich. Die KfW-Förderung ist laut BREKO-Präsident besonders wichtig: „Ein solches Förderprogramm schafft weitere Anreize für einen flächendeckenden Ausbau und damit die Grundlage zur Erreichung der Breitbandziele der Bundesregierung.