Netzsperren: Österreich sperrt Seiten im Kampf gegen Piraterie

Silvio Werner
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Netzsperren: Österreich sperrt Seiten im Kampf gegen Piraterie

Der „Verein für Anti-Piraterie der Film- und Videobranche“ (VAP) hat am Handelsgericht Wien eine einstweilige Verfügung erwirkt, die den großen österreichischen Internetanbietern A1, Tele 2, Drei und UPC die unverzügliche Sperrung der Seiten kinox.to und movie4k vorschreibt.

Von der Maßnahme ist ein Großteil der österreichischen Internetnutzer betroffen, allein A1 besaß im zweiten Quartal 2013 einen Breitband-Marktanteil von knapp 60 Prozent.

Die technische Realisierung der Sperre ist den Betreibern überlassen, der Verein für Antipiraterie wartet nun auf die Reaktion der Provider. Sollte die Sperrung sich als ineffektiv erweisen, dürften weitere gerichtliche Auseinandersetzungen die Folge sein. Eine von der VAP erstellte Liste mit „strukturell rechtsverletzenden“ Internetseiten bietet genug Material für Forderungen nach weiteren Zugangssperren. Eine gesetzliche Regulierung ist in Österreich unwahrscheinlich: Fast alle im Nationalrat vertretenen Parteien bekräftigten in Hinblick auf die Sperrung von kinox.to und movie4k ihre ablehnende Haltung. Joseph Weidenholzer (SPÖ) äußerte Bedenken bezüglich der durch die Sperrung ermöglichten allgemeinen Zensur des Internets. Diese sei „ein Schritt in die falsche Richtung, hin zu einem undemokratischen und von Lobbys zurechtgestutzten Netz“. Eva-Maria Himmelbauer vom Koalitionspartner ÖVP sprach von einem „schweren Eingriff in das freie Internet“.

Ursprünglich sollten die beiden Seiten ab dem 14. August gesperrt werden. Auf die entsprechende anwaltliche Aufforderung seitens der VAP gingen die Provider jedoch nicht ein und bestanden trotz einem bestehenden Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) zur prinzipiellen Legitimität von Netzsperren auf eine gerichtliche Klärung des Sachverhaltes. Vorausgegangen war eine Einschätzung des Europäischen Gerichtshofs (PDF), die Netzsperren ebenfalls für prinzipiell zulässig erklärte. Am Donnerstag erließ das Handelsgericht Wien nun die einstweilige Verfügung, eine anhängige Unterlassungsklage soll die inhaltlichen Fragen klären. Seitens der Provider findet aktuell zwar eine Prüfung des Sachverhaltes statt, diese müssen die einstweilige Verfügung in der Zwischenzeit jedoch umsetzen – UPC sperrt bereits ab Donnerstag.

Die Sperren basieren auf einfachen DNS-Filter und lassen sich durch die direkte Eingabe der IP-Adresse problemlos umgehen, der öffentliche DNS-Server von Google bietet ebenfalls Zugriff auf die betroffenen Seiten. Kinox.to bietet indes alternative Internetadressen an, etwa kinox.tv.

In Deutschland sind Netzsperren seit der Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes 2011 nicht präsent. Das Gesetz trat ursprünglich zur Bekämpfung von kinderpornografischen Inhalten in Kraft, wurde allerdings alsbald ausgesetzt und schließlich abgeschafft. Seitdem lautet die erfolgreiche Maxime zur Bekämpfung derartiges Material „Löschen statt sperren“.

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    … widmet sich auf ComputerBase insbesondere den Themen Datenschutz, Netzpolitik und neuen Technologien.
Quelle: derStandard.at

Ergänzungen aus der Community

  • Miuwa 11.10.2014 10:07
    Und genau das geht nicht, denn dazu fehlen die Gesetze. Streaming ist nicht illegal ... die berühmte Grauzone eben. "Smily, post: 16383409
    Wieso ignorieren eigentlich immer alle, dass Grau auch 50% Schwarz enthält? Gut, in der News geht es um Österreich und da ist es meines Wissens tatsächlich erlaubt. In Deutschland hingegen gab es nur noch kein klärendes Urteil, was nicht bedeutet, dass es legal ist (noch nichtmal, dass es nicht illegal ist). Meiner persönlichen Lesart des Gesetztes nach ist es nicht erlaubt. Dort heißt es zwar (frei aus dem Gedächtnis) dass eine kurzfristige Vervielfältigung erlaubt ist, wenn sie integraler Bestandteil des Verfahrens ist (soweit ok). Die Voraussetzung ist allerdings, dass dies im Zuge einer legalen Nutzung geschieht (der letzte Teil wird gerne ignoriert).
    Das heißt für mich, dass das temporäre Vervielfältigen legal ist, wenn ich von einem legalen Angebot (z.B. Amazon) streame, es jedoch nicht legal ist, wenn die Seite offensichtlich rechtswidrig ist - und Kinox.to und Konsorten sind offensichtlich rechtswidrig. Das ist natürlich nur meine Interpretation und ich bin beileibe kein Jurist. Aber mal unabhängig vom genauen Wortlaut des Gesetzes bin ich mir ziemlich sicher, dass das Streaming von Illegalen Seiten gegen den Geist des Urheberrechts verstößt und damit sollte es (in einer Idealen Welt) auch so formuliert sein, dass es da keine Unklarheiten oder Schlupflöcher gibt.
    Es geht außerdem natürlich nicht um den User, der sich aus Versehen mal auf so eine Seite Verirrt(wie häufig kommt das bitte vor?). Falls man den gesamten Internetverkehr überwachen und auswerten würde wäre es kein Problem zu zeigen, dass Nutzer XY sich regelmäßig ganze Filme über dieser oder jener Seite ansieht. Abe wie schon gesagt, das ist ein Vorgehen, dass ich aufs schärfste ablehne.
    Auf welche Kanzlei spielst du da eigentlich an? Bei Redtube ist meines Wissens nie ein Nutzer als Angeklagter vor Gericht gezerrt worden, sondern es wurde direkt gegen die Kanzlei geklagt. Meines Wissens hat die Medienindustrie noch nie versucht tatsächlich jemanden wegen Streaming zu verklagen, weil sie wohl Angst haben, dass er dann freigesprochen werden würde und ihre ganze Drohkulisse zusammenfällt.


    Es geht aber auch nicht darum zu sagen: Wenn die Industrie nicht mein Geschäftsmodell anbietet, dann klau ich eben". "Smily, post: 16383409
    Genau so wird hier in den Foren aber sehr häufig argumentiert. Ich bin absolut kein Freund von Gesellschaften wie der VAP oder der GVU und kann fast jeder Kritik an deren Vorgehen zustimmen, aber mit welcher Dreistigkeit hier immer wieder behauptet wird, dass man ja keine andere Wahl habe, die Medienindustrie doch selbst schuld sei und man quasi das recht hätte sich die Filme auf anderen Wegen zu besorgen wenn sie nicht im gewünschten Format zum gewünschten Preis angeboten werden spricht von einer gewissen Geisteshaltung gegenüber dem Eigentum anderer Leute, die mir manchmal sorgen macht.

    Das gleiche Problem gibts auch bei Musik- und Softwarepiraterie (ich hasse das Wort). Wenn dann insbesondere bei letzterem immer wieder die mangelnde Qualität der Spiele als Legitimation aufgeführt wird, kann ich immer nur sagen: Dann besorgt es euch halt garnicht und zeigt dadurch was ihr davon haltet.


    Ein traumhafter Satz!
    "Smily, post: 16383409
    I agree completely