Störerhaftung: Vorerst keine Ausnahme für private WLAN-Betreiber

Andreas Frischholz
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Störerhaftung: Vorerst keine Ausnahme für private WLAN-Betreiber

Seit geraumer Zeit plant die Bundesregierung, die Störerhaftung zu lockern, um die Verbreitung von offenen WLANs zu fördern. Vorerst wird es aber bei der Ankündigung bleiben, denn einen entsprechenden Gesetzentwurf von Grünen und Linke, der heute im Bundestag debattiert wurde, lehnen die Regierungsparteien ab.

Im Kern sieht der Vorschlag der Oppositionsparteien vor, dass sämtliche Betreiber von offenen WLANs künftig demselben Haftungsprivileg wie Provider unterliegen. So soll es auch Privatpersonen ermöglicht werden, dass keine juristischen Konsequenzen wie etwa Abmahnungen drohen, wenn sie ihr WLAN-Netz für die Allgemeinheit öffnen. Denn bis dato haften Privatpersonen als Betreiber für Rechtsverstöße, die von Dritten (den sogenannten Störern) über ungeschützte WLAN-Netze verübt werden.

Nach Ansicht von Grünen und Linke ist diese Rechtsunsicherheit ein entscheidender Grund, dass ein Großteil der WLAN-Betreiber das Netz vor Dritten schützt. Wird dieses Hindernis beseitigt werden, könnte sich die Verbreitung und Verfügbarkeit von mobilen Internetzugängen deutlich verbessern – und das ohne teure Investitionen.

Dem Vorstoß der Opposition stehen die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD skeptisch gegenüber. Es wird zwar anerkannt, dass durch mehr mobile Internetzugänge der digitale Wandel vorangetrieben werden kann. Allerdings vertreten vor allem die Abgeordneten aus den Reihen von CDU/CSU den Standpunkt, dass offene WLAN-Netze für anonyme Internetkriminalität missbraucht werden können. Zudem dürfe kein „Freifahrtschein für Urheberrechtsverletzter“ geschaffen werden.

Letztlich bleibt die Bundesregierung bei dem bereits bekannten Standpunkt, dass lediglich gewerbliche Betreiber von offenen WLANs wie Hotels und Cafés ein Providerprivileg erhalten sollen. An einem entsprechenden Gesetzentwurf werde nach wie vor gearbeitet.

Der Entwurf von Grünen und Linke basiert auf einem Vorschlag des Bürgerrechtsvereins Digitale Gesellschaft, der der vor allem die Argumente der Abgeordneten von CDU/CSU kritisiert. Demnach sei kein Zugang zu offenen WLANs erforderlich, um sich anonym im Netz zu bewegen, da es für diesen Zweck bereits heute zahlreiche andere Möglichkeiten gebe. Zudem wird auf Staaten wie die USA und das Vereinigte Königreich verwiesen, die keine Störerhaftung kennen und in denen es deutlich mehr offene WLAN-Zugänge als in Deutschland gebe. Trotzdem komme „es dort nicht zu massenhaften Urheberrechtsverstößen über offene Funknetze“.