EU-Kommission: Einheitliches Vorgehen gegen illegale Inhalte im Internet

Daniel Kurbjuhn
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EU-Kommission: Einheitliches Vorgehen gegen illegale Inhalte im Internet
Bild: R/DV/RS | CC BY 2.0

Im Kampf gegen illegale Inhalte im Internet will die EU-Kommission in den Mitgliedsstaaten ein einheitliches Vorgehen etablieren. Zu diesem Zweck plant die EU einen entsprechenden Entwurf zu veröffentlichen, der eine einheitliche Gesetzesgrundlage zur Folge hat. Der noch nicht finale Entwurf ist nun bereits im Netz aufgetaucht.

Der europäische Ableger des US-Politmagazins Politico hat den Entwurf der EU-Kommission (PDF) veröffentlicht und gleichzeitig auch eine 86 Seiten starke Begründung mitgeliefert (PDF). Allerdings ist dies noch nicht die finale Variante, denn offiziell will die Kommission den Vorstoß erst am 6. Mai dieses Jahres vorstellen und hat somit noch Zeit für Änderungen.

Doch der wesentliche Aspekt des Vorstoßes lässt sich bereits deutlich erkennen und dieser sieht ein einheitliches Vorgehen der Mitgliedsstaaten gegen rechtswidrige Inhalte im Internet vor. Dabei geht es nicht nur um die Urheberrechtsverletzung, sondern insbesondere auch um die Verbreitung von terroristischer Propaganda, kinderpornographischen Inhalten und anderen Werken, die dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen. Allerdings stellt sich bereits hier die Frage, wie diese Inhalte genauer definiert werden sollen.

Ein großes Problem, dem die EU-Kommission begegnen will, ist dabei die Zeit, die zwischen Erkennung des Problems und Löschung der Inhalte vergeht. Dabei sind es vor allem auch die unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen der einzelnen Ländern, die die Verzögerungen begünstigen. Gleichzeitig wird aber auch eingeräumt, dass auch legale Inhalte aus dem Internet entfernt werden. Insgesamt, so legt es die Kommission in dem Papier dar, sei der Vorgang nicht hinreichend transparent.

Ebenfalls in den Blickpunkt gerät die Haftungsprivilegierung der Provider, wobei die Kommission hier eher vorsichtig agiert. So gibt es keine konkreten Ansätze, Änderungen vorzunehmen. Dafür soll zumindest getestet werden, wie verlässlich die Systeme zur Bekämpfung der rechtswidrigen Inhalte sind. Hier zeigt sich auch durchaus die Notwendigkeit einer einheitlichen Regelung, denn in Deutschland ist die Politik schon weiter vorgestoßen und will die Privilegierung der „besonders gefahrgeneigten Dienste“ aufheben. Allerdings steht der Gesetzesentwurf in heftiger Kritik.

Unberührt bleibt das Urheberrecht als solches, mit der Ausnahme dass Wissenschaftler für Text und Data Mining erweiterte Nutzerrechte erhalten können. Eine grundlegende Reform des Urheberrechts dürfte die Kommission somit in einem separaten Entwurf behandeln.

Ein weiterer wichtiger Aspekt des Entwurfs beschäftigt sich mit den Vor- und Nachteilen von Geoblocking. Die regionalen Sperren von Inhalten sorgen dafür, dass selbst innerhalb der EU veröffentlichte Werke nicht in allen Mitgliedsstaaten erreichbar sind. Allerdings ist hier die Frage offen, wie die Kommission das Thema konkret angeht. Während Andrus Ansip, Vizepräsident der Kommission und zuständig für die digitale Agenda, hier eher rasch Änderungen herbeiführen will, spricht sich Günther Oettinger, EU-Kommissar für Digitale Wirtschaft und Gesellschaft, für eine langsame Abschaffung aus. Im aktuellen Papier steht die EU dem Thema eher zurückhaltend gegenüber und folgt damit eher der Auffassung von Oettinger. Dabei steht vor allem das Recht des Urhebers im Blickpunkt, das durch die Änderungen nicht unverhältnismäßig eingeschränkt werden darf.

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