Lotto: Ex-Mitarbeiter soll sich zu Millionen gehackt haben

Silvio Werner
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Lotto: Ex-Mitarbeiter soll sich zu Millionen gehackt haben
Bild: Hermann | CC0 1.0

In den USA wird einem 51-jährigen Computerexperten vorgeworfen, einen Lotteriecomputer seines ehemaligen Arbeitgebers manipuliert und sich selbst somit einen üppigen Gewinn in Höhe von 14,3 Millionen US-Dollar verschafft zu haben.

Nach Angaben der Anklage handelte es sich dabei um eine sehr ausgeklügelte Aktion: Der ehemalige IT-Sicherheitsmanager der Multi-State Lottery Association habe sich durch seine Beschäftigung Zugang zu dem für die Generierung der Gewinnzahlen zuständigen Computersystem verschafft und dieses durch einen USB-Stick mit einer Software infiziert. Diese soll es dem Beschuldigten erlaubt haben, die Gewinnzahlen selbst zu bestimmen.

Die Geschichte begann am 20. November 2010, an dem der Angeklagte den gesicherten Raum mit dem Ziel betreten haben soll, die Datumseinstellung des Computers zu ändern. Die Überwachungskameras nahmen an diesem Datum nur eine Sekunde je voller Minute auf – deutlich weniger als üblich. Vier der fünf Mitarbeiter mit Zugang zum Kontrollsystem der Kameras beteuern ihre Unschuld, der fünfte steht nun vor Gericht.

Gut zwei Monate später, am 23. Dezember wurde der nun Angeklagte beim Kauf eines Lotterieloses aufgenommen. Dieses Lotterielos gewann dann die 14,3 Millionen Dollar, die Gewinnforderung wurde allerdings erst wenige Stunden vor Verfall des Anspruches durch einen New Yorker Anwalt von einer Firma mit Sitz auf Belize gestellt. Die Lotteriegesellschaft wurde daraufhin misstrauisch und schaltete die Staatsanwaltschaft ein.

Die Verteidigung des Angeklagten betont, eine solche Attacke wäre „faktisch unmöglich“ gewesen und verweist darauf, dass der Raum, in dem der Zufallszahlengenerator untergebracht ist, nur von zwei Personen gleichzeitig zu betreten ist. Die Staatsanwaltschaft schlussfolgert hingegen, „dass die Person, welche die Kameratechnik manipulierte, die Möglichkeit hatte, einen Speicherstick unbemerkt in den Zufallszahlengenerator einzustecken“. Zudem belasten Aussagen ehemaliger Kollegen den Angeklagten: Er sei geradezu besessen von Rootkits gewesen und habe damit angegeben, ein sich selbst zerstörendes Rootkit entwickelt zu haben.

Der Prozessbeginn war ursprünglich für diesen Montag geplant, auf Antrag der Verteidigung beginnt der Prozess nun erst im Juli. Sollte der Mitarbeiter freigesprochen werden, wird ihm der Gewinn allerdings trotzdem verwehrt bleiben: Im Bundesstaat Iowa dürfen Mitarbeiter einer Lotteriegesellschaft keine Tickets ihres Arbeitgebers kaufen.