BND-Skandal: Große Koalition will Sonderermittler für Aufklärung

Andreas Frischholz
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BND-Skandal: Große Koalition will Sonderermittler für Aufklärung
Bild: Jean-Pierre Dalbéra | CC BY 2.0

Um den BND-Skandal aufzuklären, will die große Koalition einen Sonderermittler einsetzen – im Zweifel sogar gegen die Stimmen der Opposition. Diese befürchtet, dass mit solch einer Instanz die parlamentarischen Kontrollgremien übergangen werden, berichtet der Spiegel in der aktuellen Ausgabe.

Einen Sondermittler will die Bundesregierung als unabhängige Instanz einsetzen, um in dem Streit über den Umgang mit der Selektorenliste voranzukommen. Denn nach wie vor besteht das Problem: Das Parlament fordert vom Kanzleramt die Freigabe der Suchbegriffe (Selektoren), die der BND von der NSA erhalten hatte um diese in die eigenen Überwachungssysteme einzuspeisen. Nur mit der Liste lässt sich nachvollziehen, auf welche Ziele es der amerikanische Geheimdienst in Europa abgesehen hatte.

Wenn die Liste mit den NSA-Suchbegriffen an die parlamentarischen Kontrollgremien gehen soll, benötigt das Kanzleramt aber zunächst eine offizielle Genehmigung von den US-Behörden. Eine offizielle Antwort gibt es zwar noch nicht, doch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit werden die US-Behörden die Anfrage ablehnen. Diese fühlen sich ohnehin von der Aufklärungsarbeit des NSA-Ausschusses brüskiert und drohen bereits mit einer Einschränkung der Zusammenarbeit.

Dilemma des Kanzleramts

Angesichts dieser Ausgangslage steht das Kanzleramt also vor der Wahl: Entweder verärgert man die parlamentarischen Kontrollgremien und den NSA-Ausschuss, indem die Freigabe der Liste verweigert wird. Oder man übermittelt die Liste an die parlamentarischen Kontrollgremien und zieht so den Zorn der amerikanischen Partnerdienste auf sich.

Als Lösung für dieses Dilemma hat die große Koalition daher vor einigen Tagen einen Sonderermittler vorgeschlagen, der den gordischen Knoten durchschlagen soll. Der Plan lautet: Als unabhängige Instanz soll der Sonderermittler Einsicht in die Liste mit den NSA-Suchbegriffen erhalten und dann die parlamentarischen Kontrollgremien informieren. Vertreter von CDU/CSU und SPD hoffen, dass mit diesem Winkelzug die Forderungen der Aufklärer erfüllt werden können, ohne die amerikanischen Partnerdienste vollends bloßzustellen.

Ob diese sich auf die Idee einlassen, ist allerdings fraglich. Und die Opposition lehnt den Vorschlag grundsätzlich ab. „Die Aufklärung der BND-Affäre ist Sache des Parlaments“, erklärte die Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt im Spiegel. Daher könne diese Aufgabe nicht allein von einem Sonderermittler übernommen werden. Zudem wird befürchtet, dass die Bundesregierung den Sonderermittler nutzen will, um die Position der Abgeordneten noch mehr zu schwächen, als es ohnehin der Fall ist. So sagte etwa Martina Renner, Obfrau der Linken im NSA-Ausschuss: „Wenn ein Ermittler uns Rechte nehmen soll, werden wir auf jeden Fall in Karlsruhe klagen.

BND als Auftragsspion für die NSA in Europa

Verbessert wird die Position der Aufklärer derzeit durch die Spionage-Fälle in Europa, die im Verlauf der letzten Wochen enthüllt wurden. Der österreichische Nationalratsabgeordnete Peter Pilz (Grüne) hat E-Mail-Nachrichten vom BND und der deutschen Telekom ausgewertet. Und daraus geht hervor, dass der deutsche Geheimdienst zahlreiche Telefon- und Internetleitungen im Auftrag der NSA angezapft hat. „23 von 28 Mitgliedstaaten der EU wurden vom BND für die US-Dienste NSA und CIA ausspioniert“, sagte Pilz laut einem Bericht der Frankfurter Rundschau.

Betroffen sind unter anderem Österreich, die Schweiz, Luxemburg, die Niederlande und Belgien. Aufgrund der Enthüllungen hat die belgische Regierung bereits angekündigt, eine eigene Untersuchung zu starten. Der für die Telekommunikation zuständige Minister Alexander De Croo bezeichnete es als „besonders pikant“, dass womöglich ein deutscher Geheimdienst beim Überwachen von europäischen Zielen beteiligt ist. Deswegen soll die Staatssicherheit nun im Auftrag des Justizministers Koen Geens prüfen, in „welchem Ausmaß Belgien tatsächlich von den mutmaßlichen Spähaktivitäten betroffen war“.