Großbritannien: Pornofilter verstoßen gegen EU-Recht

Andreas Frischholz
24 Kommentare
Großbritannien: Pornofilter verstoßen gegen EU-Recht
Bild: Paul | CC BY 2.0

Die britischen Pornofilter sind nicht rechtmäßig, besagt ein internes Dokument der EU, das der Sunday Times vorliegt. Das Kernproblem ist, dass die Netzsperren nicht von den Nutzern, sondern von den Providern automatisch aktiviert werden.

Bei dem britischen Filtersystem handelt es sich allerdings um eine solche Opt-Out-Lösung. Das bedeutet, dass Nutzer zwar wählen können, ob bestimmte Inhalte direkt von den Providern blockiert werden sollen. Doch wenn keine Entscheidung getroffen wird, werden die Filterprogramme standardmäßig aktiviert. Dies widerspricht laut dem internen Dokument dem EU-Recht. Daher soll nun der EU-Rat den Plan verfolgen, die britische Regelung zu untersagen.

Demnach wäre das System nur dann mit dem EU-Recht vereinbar, wenn die Nutzer dezidiert zustimmen, dass bestimmte Inhalte blockiert werden. Ohne das Einverständnis bleiben die Filter aus.

Vertreter der britischen Regierung zeigen sich von dem Vorstoß der EU wenig begeistert. Laut einem Sprecher des Ministeriums für Kultur, Medien und Sport will die Regierung an dem Filtersystem festhalten. Doch das ist auch unabhängig von der Kritik aus Brüssel umstritten. Eingeführt wurde es Ende 2013 nach einer Initiative der britischen Regierung unter Premier David Cameron. Dabei wurden die großen Provider in Großbritannien verpflichtet, anstößige Inhalte wie etwa Pornographie aus Jugendschutzgründen zu blockieren. Zudem wurde es im November letzten Jahres auf terroristische und extremistische Inhalte ausgeweitet.

Der Vorwurf von Netzaktivisten und Bürgerrechtlern lautet nun, dass zu viele Webseiten von den Netzsperren betroffen sind. So hatte eine Stichprobenkontrolle der Bürgerrechtsorganisation Open Rights Groupe ergeben, dass bei einem Filter mit den Standardeinstellungen rund 20.000 von 100.000 Webseiten blockiert werden – also praktisch jede Fünfte. Hinzu kommt, dass die blockierten Webseiten in vielen Fällen keine pornographischen oder terroristischen Inhalte verbreiten. So stand etwa auch die Webseite vom Chaos Computer Club bei einigen Providern auf der schwarzen Liste.