Urteil: Chef von PC Fritz muss auch für Software-Piraterie in Haft

Daniel Kurbjuhn
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Urteil: Chef von PC Fritz muss auch für Software-Piraterie in Haft
Bild: yoppy | CC BY 2.0

Im September 2013 leitete die Staatsanwaltschaft Halle Ermittlungen gegen die Hintermänner von PC Fritz ein. Es bestand ein begründeter Verdacht auf den Vertrieb gefälschter Windows-Datenträgern. Nun hat das Landgericht Halle ein Urteil gesprochen und einen der Angeklagten verurteilt.

Firat C., der als Initiator von PC Fritz gilt, war bereits im März dieses Jahres zu einer Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Das Gericht sah es damals als erwiesen an, dass der 31-jährige Steuern in Höhe von 900.000 Euro hinterzogen hatte. Im Zuge des neuerlichen Schuldspruchs wurde das Strafmaß jetzt auf sechs Jahre und drei Monate erhöht.

PC Fritz hatte unter anderem Windows-Betriebssysteme zu deutlich reduzierten Preisen angeboten und dabei stets behauptet, dass es sich um OEM-Lizenzen oder Recovery-Datenträger handele. Doch die Lizenzaufkleber und Datenträger waren nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft gefälscht und wurden in Osteuropa hergestellt. Im Zuge der Ermittlungen hatten Behörden die Räumlichkeiten des Unternehmens durchsucht und 170.000 Datenträger beschlagnahmt, bei denen es sich ausschließlich um Fälschungen handelte. PC Fritz soll auch versucht haben, eigene Fälschungen in der Ukraine pressen zu lassen. Für die Auftragserteilung verwendeten die Täter einen gefälschten Briefkopf mit altem Windows-Logo. Der Auftrag sollte so offiziellen Charakter erhalten.

Im April 2014 hatte die Staatsanwaltschaft Firat C. und zwei Angestellte festnehmen lassen. Während der Ermittlungen fiel das Konstrukt von PC Fritz zusammen und die Beschuldigten belasteten sich gegenseitig. Maik Mahlow, der als Geschäftsführer von PC Fritz als Gesicht des Unternehmens galt, belastete Firat C. schwer. Seine Aussage war letztlich auch maßgeblich für die Verurteilung. Firat C. hatte wiederholt behauptet, sich nur um das Marketing gekümmert zu haben.

Microsoft begrüßte das Urteil und zeigte sich gegenüber heise vor allem erfreut, dass somit deutlich werde, dass Software-Fälschungen kein Kavaliersdelikt sei. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht, Firat C. findet sich auf Kaution auf freiem Fuß. Das Verfahren gegen Mahlow läuft unterdessen noch. Ein dritter Tatverdächtige hat sich bislang erfolgreich absetzen können.