Kanzlerin Merkel: Ermittlungen wegen Handy-Spionage eingestellt

Andreas Frischholz
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Kanzlerin Merkel: Ermittlungen wegen Handy-Spionage eingestellt
Bild: www.GlynLowe.com | CC BY 2.0

Im Rahmen der Snowden-Enthüllungen wurde zwar bekannt, dass die NSA auch das Handy von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) im Visier hatte. Doch die Generalbundesanwaltschaft hat nun die offiziellen Ermittlungen eingestellt. Der Grund: Es mangelt an gerichtsfesten Beweisen.

Die vorliegenden Dokumente reichen demnach nicht aus. Bei dem, was im Oktober 2013 erstmals veröffentlicht wurde, handelt es sich um eine Abschrift der Spiegel-Redaktion – was bereits im Dezember 2014 zu Irritationen führte. Da es der Generalbundesanwaltschaft nicht gelungen ist, an das Original zu gelangen, ist „eine den Anforderungen der Strafprozessordnung genügende Bewertung des Dokuments sowie der Herkunft der in ihm enthaltenen Daten nicht möglich“.

Ähnliche Schwierigkeiten bestehen mit einem weiteren Dokument. Aus diesem geht zwar hervor, dass die NSA bereits 2009 zahlreiche Staatschefs im Visier hat und auch zu Kanzlerin Merkel mehr als 300 Berichte verfasst hat. Doch woher die entsprechenden Informationen stammen, wird nicht klar. „Ein Beweis, dass die festgestellten Treffer auf einer Überwachung des von der Bundeskanzlerin genutzten Mobiltelefons beruhen, lässt sich damit nicht führen.

Hinzu kommt, dass für einen Geheimdienst zahlreiche Möglichkeiten bestehen, um mobile Kommunikation abzufangen. Allerdings lässt sich für das Handy der Kanzlerin keines der in Betracht kommenden Angriffsszenarien nachweisen oder ausschließen. „Eine Präzisierung des Tatverdachts nach Tatzeit, Tatort und Tatumständen sowie den handelnden Personen – wie es die Strafprozessordnung fordert – ist daher auf diesem Weg nicht möglich“, so Generalbundesanwalt Range.

Ermittlungen verliefen im Sand

Das Problem für die Generalbundesanwaltschaft ist nun: Außer den Snowden-Dokumenten gibt es keine zusätzlichen Belege, um an die entsprechenden Informationen zu gelangen. Die weitere Beweiserhebung habe keine neuen Erkenntnisse gebracht, die strafrechtlich verwertbar sind. Das gelte etwa auch für Aussagen von Vertretern der US-Regierung. Denn „informell und inoffiziell“, wie es in einem Bericht von Spiegel Online heißt, wurden die Spionage-Vorwürfe bereits eingeräumt. So hatte etwa eine Sprecherin der US-Regierung erklärt, dass das Handy von Kanzlerin Merkel weder gegenwärtig noch in der Zukunft ein Ziel für die NSA-Spionage sei – von der Vergangenheit war damals nicht die Rede. Ebenso hatte der ehemalige NSA-Chef Michael Hayden erklärt, er würde sich nicht für die Spionage an sich entschuldigen, sondern lediglich für die Enthüllung.

Für die Generalbundesanwaltschaft ist das allerdings zu vage. „Die Bemerkungen, die in der Öffentlichkeit als allgemeines Schuldeingeständnis aufgefasst wurden, entbinden nicht von einer den Vorgaben der Strafprozessordnung genügenden Beweisführung“, heißt es in der offiziellen Mitteilung.

Allerdings kündigte Range an, dass die Ermittlungen wieder aufgenommen werden, wenn sich „neue erfolgsversprechende Ermittlungsansätze ergeben“. Darüber hinaus will die Ermittlungsbehörde auch weiterhin prüfen, ob es sich bei der massenhaften Überwachung von deutschen Kommunikationsdaten durch die NSA und den GCHQ um eine konkret verfolgbare Straftat handelt.

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