Kim Dotcom: Auslieferung des Megaupload-Gründers wird verhandelt

Daniel Kurbjuhn
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Kim Dotcom: Auslieferung des Megaupload-Gründers wird verhandelt
Bild: thierry ehrmann | CC BY 2.0

Lange Zeit hatte sich Kim Dotcom, der Gründer von Megaupload, gegen die Verhandlung zur Auslieferung an die USA wehren können, nun hat ein Gericht einen erneuten Antrag auf Verschiebung der Verhandlung aber abgelehnt. Damit beginnt die Anhörung nun wie geplant am 21. September.

Bereits mehrfach hatte der gebürtige Deutsche das Verfahren mit Hilfe seiner Anwälte verschieben können, im jüngsten Antrag wurde dabei argumentiert, dass kein faires Verfahren möglich sei. Begründet wurde dies damit, dass Dotcom und seinen Kollegen die Mittel für die Heranziehung von Experten aus den USA vorenthalten wurden.

Tatsächlich wurden nahezu alle Vermögenswerte des Internetunternehmers bei einer Durchsuchung im Jahre 2012 beschlagnahmt oder eingefroren, während Dotcom selber gegen Kaution wieder entlassen wurde. Seitdem wird am Rande der Streitigkeiten auch um die Freigabe von Geldern gekämpft, damit der Unternehmer Rechnungen und insbesondere seine Anwälte bezahlen kann.

Dennoch sah das Berufungsgericht in Wellington keinen Anlass einer erneuten Verschiebung der Anhörung zuzustimmen. Der Richter argumentierte hingegen, dass die Rüge eines unfairen Verfahrens während der eigentlichen Verhandlung ausgesprochen und erörtert werden könne.

Damit beginnt die Anhörung am 21. September mit dem Ziel, Kim Dotcom in die USA auszuliefern. Dort soll der Prozess wegen Urheberrechtsverletzungen durch den Betrieb von Megaupload beginnen. Der Schaden wird auf eine halbe Milliarde US-Dollar beziffert, was das Verfahren zum bisher Größten dieser Art macht.