Routerzwang: Bundesrat blockiert Gesetz für freie Routerwahl

Andreas Frischholz
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Routerzwang: Bundesrat blockiert Gesetz für freie Routerwahl
Bild: AVM

Eigentlich will die Bundesregierung den Routerzwang abschaffen, das entsprechende Gesetz hat auf dem Weg durch die Institutionen praktisch alle Hürden passiert – bis auf den Bundesrat. Dieser hat nun entschieden, dass der festgelegte Netzabschlusspunkt erneut überprüft wird.

Im Kern lautet die Vorgabe der Bundesregierung: Der Routerzwang wird abgeschafft, indem die Steckdose als Netzabschlusspunkt festgelegt wird. Damit bleiben die Netzbetreiber zwar die Herren über die Leistung, doch bei der Auswahl des Routers können den Kunden keine Vorgaben gemacht werden. Eine Regelung, die vor allem bei Kabelnetzbetreibern wie Vodafone oder UnityMedia KabelBW auf wenig Gegenliebe stößt. Diese hatten in mehreren Stellungnahmen erklärt, dass es sich bei den Routern im Kabelnetz um einen „aktiven Netzabschlusspunkt“ handele – dementsprechend wären auch die Provider für die Auswahl verantwortlich, um einen sicheren Betrieb garantieren zu können.

Und die Argumente der Kabelnetzbetreiber übernimmt nun auch der Bundesrat. So stelle das geplante Gesetz zwar klar, dass „das öffentliche Telekommunikationsnetz am passiven Netzabschlusspunkt endet“ – dieser Punkt gilt also in erster Linie für DSL-Anschlüsse. Doch bei Glasfaseranschlüssen mittels FTTH und den Kabelnetzen sei dies nicht der Fall. „Das Kabelmodem übernimmt als (aktives) Netzabschlussgerät eine zentrale Rolle bei der Bereitstellung von Diensten über das Kabelnetz, indem es den einzelnen Anschluss adressierbar macht“, heißt es in der Stellungnahme des Bundesrats.

Darüber hinaus bestehe das Risiko, dass „die Erreichung der vertraglich vereinbarten Datenübertragungsrate nicht sichergestellt werden kann“, wenn inkompatible Router verwendet werden. Selbst eine Störung in den Netzen sei nach Ansicht der Branchenverbände nicht auszuschließen. Und das gelte nicht nur in Kabel- und Glasfasernetzen, sondern auch beim Einsatz von Vectoring. Ein „fehlerhaftes Drittgerät“ könnte „im ungünstigsten Fall Störungen der Vectoring-Technologie im Netz verursachen und damit zu Qualitätseinbußen führen“, so die Warnung der Branchenverbände, die nun der Bundesrat aufgegriffen hat.

Die Forderung lautet daher: Das Gesetz müsse bei der Abschaffung des Routerzwangs zwischen DSL-Anschlüssen und den Kabel- und Glasfaseranschlüssen unterscheiden. Allerdings ist eher unwahrscheinlich, dass die Bundesregierung auf diesen Punkt eingeht. Denn das Gesetz wäre auf diese Weise überflüssig. Und darüber hinaus erklärte die Bundesregierung bereits in der Vergangenheit, dass es „ohne Belang ist (…), ob das Netz eine Sternstruktur (bei Punkt-zu-Punkt-Verbindungen wie DSL) oder eine Baumstruktur (bei Punkt-zu-Mehrpunkt-Verbindungen wie in Breitbandkabelnetzen) aufweist“. Da die Bundesregierung zusammen mit dem Bundestag letztlich die Möglichkeit hat, den Bundesrat zu überstimmen, dürfte sich am eigentlichen Gesetz also nichts ändern – zumal dies auch schon von der EU abgesegnet wurde.

Dementsprechend müssen auch Kabelnetzbetreiber ihren Kunden künftig die Zugangsdaten aushändigen, damit diese selbstständig einen Router auswählen können. Gegner des Routerzwangs begrüßen diesen Schritt, denn die Nutzer können somit Modelle einsetzen, die eine bessere Ausstattung oder höhere Sicherheitsstandards bieten.