Recht auf Vergessen: Google aktiviert Geoblocking für europäische Suchmaschine

Andreas Frischholz
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Recht auf Vergessen: Google aktiviert Geoblocking für europäische Suchmaschine
Bild: Blondinrikard Fröberg | CC BY 2.0

Ab dieser Woche wird Google das Geoblocking für die europäischen Versionen der Suchmaschine freischalten, um auf diese Weise das Recht auf Vergessen umzusetzen. Das verkündet der Global Privacy Counsel Peter Fleischer in einem Blog-Beitrag.

Derzeit befolgt Google das Recht auf Vergessen, indem die Links aus den Ergebnislisten der europäischen Versionen der Suchmaschine entfernt werden. Es betrifft also nur google.de, google.fr oder google.co.uk. Doch sobald die Nutzer auf google.com umgeschaltet haben, werden die beanstandeten Links aber wieder dargestellt. Ein Umstand, der vor allem Datenschützern ein Dorn im Auge ist. Zu leicht lasse sich damit das Recht auf Vergessen umgehen, lautet der Vorwurf.

Geoblocking als Kompromiss für Datenschützer

Um drohenden Klagen aus dem Weg zu gehen, hatte Google daher schon vor einigen Wochen angekündigt, dass ein Geoblocking für die europäischen Versionen der Suchmaschinen eingeführt werde. Dann wird etwa anhand der IP-Adresse ermittelt, ob ein Nutzer einen Recht-auf-Vergessen-Link zu Gesicht bekommt. Und das gilt dann nicht nur für Länder-Versionen wie google.de, sondern auch für google.com. Nachdem der Starttermin zunächst noch unklar war, soll es jetzt also in der nächsten Woche losgehen.

Wir ändern unseren Ansatz infolge der spezifischen Gespräche, die wir mit den EU-Datenschutzbehörden geführt haben“, begründet Googles Global Privacy Counsel Fleischer die Entscheidung. Die Frage ist nun, ob der Schritt ausreicht. Denn die EU-Datenschutzbehörden und allen voran die französische CNIL forderten ursprünglich, dass die Links nicht nur in Europa, sondern global gelöscht werden. Google weigert sich allerdings vehement, das europäische Recht auf Vergessen weltweit umzusetzen. So erklärt Fleischer nun auch erneut, dass es sich bei dem Geoblocking um einen Kompromiss handelt, bei dem Menschen aus anderen Ländern immer noch die Möglichkeit haben, auf rechtmäßig veröffentlichte Informationen zu zugreifen.

Bislang mehr als eine Million Löschanfragen

Hintergrund des Streits ist das Recht-auf-Vergessen-Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Mai 2014. Demnach können EU-Bürger die Links aus den Ergebnislisten von Suchmaschinen entfernen lassen, wenn die Informationen nicht mehr relevant sind. Suchmaschinenbetreiber wie Google dürfen die Anträge aber nicht einfach durchwinken, sondern müssen auch noch prüfen, ob etwa ein öffentliches Interesse besteht – in diesem Fall dürfen die Links dann nicht gelöscht werden.

Seit dem Urteil sind bei Google europaweit knapp 400.000 Löschanträge eingegangen, die rund 1,4 Millionen URLs betreffen. Aus den Ergebnislisten entfernt wurden bislang gut 500.000 URLs. Insgesamt liegt die Löschquote damit bei 42,6 Prozent. In Deutschland hat Google 68.559 Löschanträge erhalten, die knapp 250.000 URLs umfassen. Mit einer Löschquote von 48,4 Prozent liegt diese hierzulande etwas über dem EU-Durchschnitt.